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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 46/2025
Amtlicher Teil
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 Bekanntmachung der Ortsgemeinde Guntersblum

Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Guntersblum.

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen.

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 10.11.2025 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Guntersblum Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung 2025 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-313 oder per Mail an christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2025, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Guntersblum befinden.

Ortsgemeinde Guntersblum, den 07.11.2025
gez. Dorothee Hientzsch, Ortsbürgermeisterin