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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde DienheimEntwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen derOrtsgemeinde DienheimEinsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dienheim

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 23.11.2022 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Dienheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901 -231 oder per Mail an matthias.mohr@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: matthias.mohr@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Dienheim am 14.12.2022 befinden.

55276 Dienheim, den 18.11.2022
gez. Barbara Krenzer, Ortsbürgermeisterin