Am Donnerstag, dem 01.12.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Friedhofs- und Dorferneuerungsausschusses und des Haupt-, Finanz- und Verkehrsausschusses der Ortsgemeinde Mommenheim im Rathaus, An der Weidenbrücke 1, 55278 Mommenheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Gewerbegebiet |
| - Mit SGD-Süd abgestimmtes Entwässerungskonzept | |
| - Erweiterter Aufstellungsbeschluss für Ausgleichsflächen | |
| - Umweltbericht | |
| - Begründung der vorgenannten Elemente | |
| Beratung und Beschlussempfehlung | |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mommenheim für das Haushaltsjahr 2023 |
| 3. | Realisierung eines Inliner- und Skaterplatzes mit Basketballkörben im Bereich "In den Dorfwiesen" |
| 4. | Bauhof Mommenheim |
| Anschaffung eines neuen Fahrzeuges | |
| Beratung und Beschlussfassung | |
| 5. | Historischer Friedhof |
| - Beauftragung Vermessung | |
| 6. | Wegebaumaßnahme im Wegekreuzbereich "Wehrgraben/Flügelsbach/Golfplatz" |
| A: Grundsatzbeschluss zur Sanierung | |
| B: Ermächtigung der Verwaltung zur Ausschreibung | |
| C: Ermächtigung der Verwaltung zur Beauftragung des günstigsten Bieters | |
| 7. | Nachpflanzungen in der Ortslage |
| Beschlussfassung | |
| 8. | Bauangelegenheiten |
| 9. | Mitteilungen |
| 10. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| 3. | Mitteilungen |
| 4. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.