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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt OppenheimEntwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der StadtOppenheimEinsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Stadt Oppenheim

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 23.11.2022 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Oppenheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-275 oder per Mail an goetz.braun@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: goetz.braun@vg- rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Stadtrat Oppenheim am 14.12.2022 befinden.

55276 Oppenheim, den 18.11.2022
gez. Silke Rautenberg, Stadtbürgermeisterin