Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtsanierung der Stadt Nierstein

Am Dienstag, dem 25.11.2025, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtsanierung der Stadt Nierstein im Rathaus Nierstein, Bildstockstraße 10, 55283 Nierstein mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Stadt Nierstein; Bebauungsplan "Rhein-Selz-Park, II - Rechenzentrum";

A.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB

B.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

2.

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim)

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB

3.

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (7.1 Natur-Kita Nierstein, 7.2 Christusplatz Guntersblum, 7.3 Radfahrplatz Guntersblum, 7.4 Bauschuttanlage Selzen, 7.5 Landwirt. Fläche Oppenheim)

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB

4.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Mommenheim; Bebauungsplan "Dorfgebiet III - Hindenburgstraße, Rheinstraße und Wiesgartenstraße"

Hier: Beteiligung der Stadt, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

5.

Nierstein; Bauantrag; Beteiligung der Stadt gemäß § 36 BauGB;

Hier: Sironastraße; Flur 20, Flurstück 320/1

Nutzungsänderung von Gastronomie und Pension in Flüchtlingsunterkunft.

6.

Nierstein; Bauantrag; Beteiligung der Stadt gemäß § 36 BauGB;

Hier: Breitgasse; Flur 1, Flurstück 769/1 und 769/3

Herstellung eines öffentlichen Parkplatzes

7.

Nierstein; Bauantrag; Beteiligung der Stadt gemäß § 36 BauGB;

Hier: Mainzer Straße; Flur 3, Flurstück 41/2

Bauvoranfrage über die Errichtung eines Wohnhauses mit maximal 2 Wohnungen zuzüglich Garage und Nebengebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich

8.

Mitteilungen

9.

Anfragen

55283 Nierstein, 14.11.2025
gez. Peter Krämer, Beigeordneter

(Die rechtswirksame Bekanntmachung erfolgt gemäß den Regelungen der Hauptsatzung auf der Startseite des Internetauftritts der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de. Etwaige Änderungen werden dort bekannt gegeben.)