Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Dalheim

Am Montag, dem 01.12.2025, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Dalheim im Rathaus, Falkensteinerstraße 21, 55278 Dalheim mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Beratung zur Planung des Bauhofs

3.

Antrag auf Nutzung des Ortswappens für kommerzielle Zwecke; Zustimmung zum Entwurf

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines kommunalen Biodiversitätskonzeptes (Übertragungsbeschluss)

5.

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (Gewerbegebiet in Mommenheim)

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB

6.

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz / 7. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 (7.1 Natur-Kita Nierstein, 7.2 Christusplatz Guntersblum, 7.3 Radfahrplatz Guntersblum, 7.4 Bauschuttanlage Selzen, 7.5 Landwirt. Fläche Oppenheim)

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 4 BauGB

7.

Ortsgemeinde Dalheim; 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 in der Stadt Nierstein (Rechenzentrum und Gewerbe im Rhein-Selz-Park);

Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 GemO

8.

Eiche am Freien Platz

Info zur Beauftragung Eingehende Untersuchung

9.

Sachstand zur Friedhofsmauer

10.

Beteiligung an der Kommunalen Energie Rhein-Selz AöR (KERS)

hier: Umlage für die Kosten der Betriebsführung

11.

Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO

12.

Mitteilungen

13.

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

1.

Mitteilungen

2.

Anfragen

55278 Dalheim, 13.11.2025
gez. Gertrude Hennig, Ortsbürgermeisterin

(Die rechtswirksame Bekanntmachung erfolgt gemäß den Regelungen der Hauptsatzung auf der Startseite des Internetauftritts der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de. Etwaige Änderungen werden dort bekannt gegeben.)