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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 48/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach

Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung am 28.11.2022 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelsbach-Kinsbach Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-275 oder per Mail an goetz.braun@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (goetz.braun@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelsbach-Kinsbach befinden.

Gewässerzweckverband Flügelsbach-Kinsbach, den 28.11.2022
gez. Dr. Robert Scheurer