Am Donnerstag, dem 08.12.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Undenheim in der Goldbach Halle, Alzeyer Straße 33, 55278 Undenheim mit folgender Tagesordnung statt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Undenheim |
| 3. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
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| - Beauftragung EWR oder Kündigung Beleuchtungsvertrag |
| 4. | Erweiterung der KiTA "Arche Noah" in Undenheim, Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe der ausgeschriebenen Planungs-und Bauleistungen |
| 5. | Friedhof Undenheim- Anschaffung Urnenstelen, |
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| Auswahl und Beauftragung |
| 6. | Neubau Sportgebäude Undenheim; Ermächtigung der Verwaltung zur abschließenden Auftragsvergabe der Bauleistungen |
| 7. | Anträge der Fraktionen |
| 7.1 | Antrag der BfU-Antrag Antrag auf Überlassung von Räumen des Heimatmuseums an weitere ortsansässige Vereine und die örtliche VHS |
| 7.2 | Antrag der WLU-FraktionAntrag zur Vorstellung des geplanten Vorhabens zur Errichtung neuer Windkraftanlagen in Rat und Bürgerstunde. |
| 7.3 | Antrag der WLU-Fraktion Antrag zur Vorstellung der aktuellen Vorgaben bzgl. Ausgleichsflächen, Auflistung der vorhandenen Ausgleichsflächen sowie zur Sachstandsmitteilung bzgl. des "Ökokontos" der Ortsgemeinde |
| 7.4 | Antrag der WLU-Fraktion Antrag zur Auflistung der vorhandenen Ausgleichsflächen nebst Darstellung der Flächen für das mehrfach zitierte "Ökokonto" der Ortsgemeinde |
| 8. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 8.1 | Undenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Dr. de Millas-Straße; Flur 1, Flurstück 416/1 Nutzungsänderung einer ehemaligen Werkstatt in eine Garage |
| 8.2 | Undenheim; Bauvoranfrage; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Staatsrat-Schwamb-Straße; Flur 1, Flurstück 244/1 Nutzungsänderung einer Scheune in Wohngebäude mit 5 WE |
| 8.3 | Undenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Am Goldbach; Flur 1, Flurstück 662/23 Erneuerung der Fassade und Wärmedämmung |
| 8.4 | Undenheim; Befreiungsantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: An der Römervilla; Flur 7, Flurstück 143, 144 Überbauung privater Grünstreifen |
| 8.5 | Undenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Richard-Wagner-Straße; Flur 6, Flurstück 229/2 Errichtung einer Terrassenüberdachung |
| 9. | Mitteilung über abschließende Entscheidungen in den Ausschüssen |
| 9.1 | Undenheim; Abweichungsantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Pommermühlweg; Flur 11, Flurstück 108 Errichtung Aufstockung und Ausbau des Anbaus zur Erweiterung der Wohnfläche |
| 10. | Mitteilungen |
| 11. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Vertragsangelegenheiten |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB |
| 6. | Mitteilungen |
| 7. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| • | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 2 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.