Am Montag, dem 05.12.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Oppenheim im Sitzungssaal des Rathauses, Merianstraße 2, 55276 Oppenheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
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| - Vorstellung Sachstand und weiteres Vorgehen durch das Planungsbüro |
| 2. | Straßenbeleuchtung Jahnstraße |
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| - Umbau Seilleuchte in Mastleuchte |
| 3. | Sanierung Trauerhalle Oppenheim, Vergabe der Planungsleistungen |
| 4. | Erweiterung der KiTA Gänsaugraben um einen Sozialraum, Ausbau der Küche |
| 5. | Friedhof Oppenheim |
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| - Beauftragung Vermessungsleistungen |
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| - Beauftragung Untersuchung nach Kellern |
| 6. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 6.1 | Oppenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Steinweg; Flur 2, Flurstück 155 |
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| Umbau und Erweiterung eines Unterstandes mit Lagerraum |
| 6.2 | Oppenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Friedrich-Ebert-Straße; Flur 1, Flurstück 763/3 |
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| Errichtung eines Einfamilienhauses |
| 7. | Mitteilungen |
| 8. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| - | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.