Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 25.11.2024 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz Einsicht in die Haushaltssatzung 2025 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-313 oder per Mail an christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Verbandsgemeinderat Rhein-Selz befinden.