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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gewässerzweckverband Flügelbach-Kinsbach

Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gewässerzweckverband Flügelbach-Kinsbach

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Verbandsmitgliedern am 25.11.2024 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach Einsicht in die Haushaltssatzung 2025 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-313 oder per Mail an christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (christopher.schaad@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Flügelbach-Kinsbach befinden.

55276 Oppenheim, den 21.11.2024
gez. Martin Groth, Verbandsvorsteher