Am Mittwoch, dem 14.12.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen im Sitzungssaal, Kaiserstraße 17, 55278 Selzen mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 2.1 | Selzen; Bauvoranfrage; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Außenbereich; Flur 12, Flurstück 175 | |
| Errichtung einer Bauschuttaufbereitungsanlage im Außenbereich | |
| 2.2 | Selzen; Bauantrag; Abweichungsanträge; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Tränkgasse; Flur 1, Flurstück 521/1 | |
| Errichtung eines Einfamilienhauses mit Abweichungen | |
| 2.3 | Selzen; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 71 LBauO; Erneute Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 2 BauGB; |
| hier: Dorfgrabenstraße; Flur 1, Flurstück 229/1 | |
| Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage | |
| 2.4 | Selzen; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Gaustraße, Flur 1, Flurstück 442/2 | |
| Bestandssicherung und -erhaltung einer Scheune | |
| 3. | Gemeinsame Frischeküche der Kindertagesstätte "Wingertswichtel" und der Grundschule "Am Selzbogen" Hahnheim-Selzen |
| hier: Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Hahnheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zum gemeinsamen Betrieb der Schulküche | |
| 4. | Mitteilungen |
| 5. | Anfragen |
Nichtöffentlicher Teil
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Mitteilungen |
| 5. | Anfragen |
Öffentlicher Teil
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.