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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil
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Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen

Am Mittwoch, dem 14.12.2022, 19:30 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen im Sitzungssaal, Kaiserstraße 17, 55278 Selzen mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch

2.1

Selzen; Bauvoranfrage; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB;

hier: Außenbereich; Flur 12, Flurstück 175

Errichtung einer Bauschuttaufbereitungsanlage im Außenbereich

2.2

Selzen; Bauantrag; Abweichungsanträge; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB;

hier: Tränkgasse; Flur 1, Flurstück 521/1

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Abweichungen

2.3

Selzen; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 71 LBauO; Erneute Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 2 BauGB;

hier: Dorfgrabenstraße; Flur 1, Flurstück 229/1

Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

2.4

Selzen; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB;

hier: Gaustraße, Flur 1, Flurstück 442/2

Bestandssicherung und -erhaltung einer Scheune

3.

Gemeinsame Frischeküche der Kindertagesstätte "Wingertswichtel" und der Grundschule "Am Selzbogen" Hahnheim-Selzen

hier: Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Hahnheim und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zum gemeinsamen Betrieb der Schulküche

4.

Mitteilungen

5.

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

1.

Vertragsangelegenheiten

2.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Mitteilungen

5.

Anfragen

Öffentlicher Teil

.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.

55278 Selzen, 04.12.2022
gez. Monja Seidel, Ortsbürgermeisterin