Am Donnerstag, dem 08.12.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Undenheim in der Goldbach Halle, Alzeyer Straße 33, 55278 Undenheim mit folgender geänderten Tagesordnung statt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Undenheim |
| 3. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED |
| - Beauftragung EWR oder Kündigung Beleuchtungsvertrag | |
| 4. | Erweiterung der KiTA "Arche Noah" in Undenheim, Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe der ausgeschriebenen Planungs-und Bauleistungen |
| 5. | Friedhof Undenheim- Anschaffung Urnenstelen, |
| Auswahl und Beauftragung | |
| 6. | Neubau Sportgebäude Undenheim; |
| Ermächtigung der Verwaltung zur abschließenden Auftragsvergabe der Bauleistungen | |
| 7. | Anträge der Fraktionen |
| 7.1 | Antrag der BfU-Antrag |
| Antrag auf Überlassung von Räumen des Heimatmuseums an weitere ortsansässige Vereine und die örtliche VHS | |
| 7.2 | Antrag der WLU-Fraktion |
| Antrag zur Vorstellung des geplanten Vorhabens zur Errichtung neuer | |
| Windkraftanlagen in Rat und Bürgerstunde. | |
| 7.3 | Antrag der WLU-Fraktion |
| Antrag zur Vorstellung der aktuellen Vorgaben bzgl. Ausgleichsflächen, Auflistung der vorhandenen Ausgleichsflächen sowie zur Sachstandsmitteilung bzgl. des "Ökokontos" der Ortsgemeinde | |
| 7.4 | Antrag der WLU-Fraktion |
| Antrag zur Auflistung der vorhandenen Ausgleichsflächen nebst Darstellung der Flächen für das mehrfach zitierte "Ökokonto" der Ortsgemeinde | |
| 8. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 8.1 | Undenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Dr. de Millas-Straße; Flur 1, Flurstück 416/1 | |
| Nutzungsänderung einer ehemaligen Werkstatt in eine Garage | |
| 8.2 | Undenheim; Bauvoranfrage; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Staatsrat-Schwamb-Straße; Flur 1, Flurstück 244/1 | |
| Nutzungsänderung einer Scheune in Wohngebäude mit 5 WE | |
| 8.3 | Undenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Am Goldbach; Flur 1, Flurstück 662/23 | |
| Erneuerung der Fassade und Wärmedämmung | |
| 8.4 | Undenheim; Befreiungsantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: An der Römervilla; Flur 7, Flurstück 143, 144 | |
| Überbauung privater Grünstreifen | |
| 8.5 | Undenheim; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Richard-Wagner-Straße; Flur 6, Flurstück 229/2 | |
| Errichtung einer Terrassenüberdachung | |
| 9. | Undenheim; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof, 5. BA", hier: Beratung und Beschlussfassung über das städtebauliche Entwicklungskonzept |
| 10. | Mitteilung über abschließende Entscheidungen in den Ausschüssen |
| 10.1 | Undenheim; Abweichungsantrag; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
| hier: Pommermühlweg; Flur 11, Flurstück 108 | |
| Errichtung Aufstockung und Ausbau des Anbaus zur Erweiterung der Wohnfläche | |
| 11. | Mitteilungen |
| 12. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| 2. | Vertragsangelegenheiten |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Grundstücksangelegenheit |
| 5. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB |
| 6. | Mitteilungen |
| 7. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 2 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.