Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 07.12.2022 festgestellt. Dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 02.02.2023 bis 10.02.2023 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.