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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nierstein vom 04.12.2024

Der Stadtrat Nierstein hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 5 abs. 3 Nr. 4 erhält folgende Fassung:

§ 5

Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf Ausschüsse

(3) Dem Ausschuss für Bauwesen und Stadtsanierung wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:

4. Ablehnung der Ausübung von Vorkaufsrechten sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmittel bis 500.000,00 €,

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nierstein, den 04.12.2024
Jochen Schmitt, Stadtbürgermeister