Der Stadtrat Nierstein hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 5 abs. 3 Nr. 4 erhält folgende Fassung:
(3) Dem Ausschuss für Bauwesen und Stadtsanierung wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:
4. Ablehnung der Ausübung von Vorkaufsrechten sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmittel bis 500.000,00 €,
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.