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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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1. Änderung der Baufibel & Gestaltungssatzung der Stadt Nierstein

Hier: Bekanntmachung gemäß § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO)

Der Stadtrat Nierstein hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 gemäß § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Änderung der Baufibel & Gestaltungssatzung der Stadt Nierstein beschlossen.

Die geänderte Baufibel & Gestaltungssatzung der Stadt Nierstein in der Fassung vom 12.03.2024 wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Die Baufibel & Gestaltungssatzung steht ab sofort auf der Website der VG Rhein-Selz www.vg-rhein-selz.de zum Download bereit und kann darüber hinaus von jedermann in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, im Dienstgebäude „Castello“, Fachbereich Bauliche Infrastruktur, Zimmer C 210, 2. Obergeschoss, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim, während der Dienststunden eingesehen werden.

Auf folgende besondere Bestimmungen der Gemeindeordnung wird hingewiesen:

§ 24 Abs. 6 GemO

(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.

Nierstein, den 13.03.2024
gez. Jochen Schmitt
(Stadtbürgermeister)