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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

für den Bereich Köngernheim, Jordan’s Untermühle zum Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplan 2030, 3. Änderung“

a)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

b)

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

Zu A)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 12.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich Jordan’s Untermühle in der Ortsgemeinde Köngernheim gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Es folgt Anlage: (Geltungsbereich)

Der genaue Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich Jordan’s Untermühle ist in der oben stehenden Planskizze durch eine schwarze Linie umrandet.

Begründung/Ziel und Zweck der Planung:

Um die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Betriebes zu gewährleisten, bestehende Arbeits-plätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, soll das bisher nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teil des Hotels planungsrechtlich gesichert werden sowie eine Erweiterung des Hotelgeländes um eine Fläche für Ferienhäuser samt Wasserflächen und eine Fläche für ein Lagergebäude erweitert werden. Hierzu sollen der Nutzung entsprechende Sondergebietsflächen ausgewiesen werden.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren mit der vorliegenden Änderung „Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Rhein-Selz 2030-3. Änderung“ angepasst.

Zu B)

Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des ersten Satzes.

Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich ein.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus dem zeichnerischen Teil mit Begründung werden in der Zeit

vom 09.02.2026 bis einschließlich 13.03.2026

zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Mo

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr

Di

08:30 bis 12:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

Fr

08:30 – 12:00 Uhr.

Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:

Die vollständigen Vorentwürfe der Planunterlagen können während des Unterrichtungszeitraums auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingesehen werden.

Während des Unterrichtungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen, falls erforderlich auch mit näherer Bezeichnung des Grundstücks, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ungeachtet dessen können Stellungnahmen auch elektronisch an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Anschrift zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauleitplanung, Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Die Faxnummer lautet: 06133/4901-204.

Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim. Die Sachbearbeiterin Frau Starck (Telefonnummer 06133/4901-358) steht Ihnen dabei zur Verfügung.

Adresse zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme per E-Mail:

Bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Oppenheim, den 20.01.2026
gez. Gabriele Wagner
(1.Beigeordnete)