Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen hat in ihrer Sitzung am 30. November 2022 gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 30. November 2021 folgende vorläufigen Entgeltsätze als Grundlage zur Erhebung von Vorausleistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung für das Veranlagungsjahr 2023 beschlossen:
| I. Laufende Entgelte | 2023 | Vorjahr | |
| 1. | Schmutzwassermengengebühr je m³ | 2,94 € | 2,70 € |
| 2. | Weinbauzusatzgebühr Basiswert - Weinbau je Verrechnungseinheit | 3,72 € | 3,72 € |
| a) | bei Teilnahme am Bringsystem | 1,86 € | 1,86 € |
| b) | bei Nichtteilnahme am Bringsystem | 7,44 € | 7,44 € |
| 3. | Niederschlagswassergebühr je m² tatsächlich bebauter, befestigterund angeschlossener Fläche | 0,45 € | 0,42 € |
| 4. | Fäkalschlammgebühr je m³ | 48,13 € | 48,13 € |
| 5. | Abwasserabgabe für Kleineinleiter je Einwohner | 17,90 € | 17,90 € |
| 6. | Kostenerstattung der Ortsgemeinden Straßenoberflächenentwässerungsbeitrag Vorausleistung je m² (Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Nachkalkulation) | 0,65 € | 0,60 € |
| II. Einmalige Beiträge | |||
| 1. | Einmalbeitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse | 8,75 € | 8,75 € |
| 2. | Einmalbeitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Grundstücksfläche | 28,57 € | 28,57 € |
| 3. | Investitionskostenanteil Gemeindestraßen je m² | 21,12 € | 21,12 € |
| III. Verwaltungsgebühr | |||
| 1. | Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Erstanschluss | 80,00 € | 80,00 € |
| 2. | Erteilung einer Einleitgenehmigung beim Zweitanschluss | 320,00 € | 320,00 € |
Insbesondere durch die krisenbedingten Unsicherheiten im Energiesektor, die sich auf alle Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten aber auch auf die Tarifentwicklung bei den Löhnen und Gehälter auswirken, konnte die zu erwartenden Kostensteigerungen für das Jahr 2023 nur geschätzt werden.
Die Kostensteigerungen haben zu Folge, dass die bisherigen Entgeltsätze für die Erhebung der Vorausleistungen im Bereich der Schmutzwassermengen- und Niederschlagswasser-gebühren angepasst werden müssen. Die Erhöhung ist vorläufig.
Im Wirtschaftsjahr 2023 soll die Preisentwicklung kontinuierlich beobachtet werden, um durch eine aktuelle Vorauskalkulation die endgültige Entgeltshöhe in der zweiten Jahreshälfte festzusetzen. Die danach durch die Verbandsversammlung beschlossenen endgültigen Entgeltssätze bilden dann die Grundlage für die Endabrechnung für das Abrechnungsjahr 2023. Die endgültigen Entgeltssätze werden danach erneut veröffentlicht.