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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guntersblum für das Haushaltsjahr 2025 vom 27.11.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitions­förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

2.659.736 Euro auf

3.159.736 Euro

zusammen

von bisher

2.659.736 Euro auf

3.159.736 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 4.757.473 € festgesetzt auf: 5.010.000 €.

§ 5

Steuersätze

unverändert

§ 6

Gebühren und Beiträge

unverändert

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 10.115.238 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 10.116.149 Euro und zum 31.12.2025 dann 10.379.583 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

unverändert

Guntersblum, den 02.12.2025
(Dienstsiegel)
(Dorothee Hientzsch)
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.11.2025 vorgelegt worden.

Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 12.11.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Guntersblum hatten die Möglichkeit bis zum 26.11.2025 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan vom Donnerstag, 11.12.2025 bis Freitag, 16.01.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 02.12.2025
gez. Martin Groth
Bürgermeister