Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |||
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| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
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| Euro | Euro | Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 10.306.194 | 0 | 10.306.194 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 10.042.760 | 0 | 10.042.760 |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 263.434 | 0 | 263.434 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 465.634 | 0 | 465.634 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.766.925 | 0 | 1.766.925 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.709.600 | 500.000 | 5.209.600 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 2.942.675 | 500.000 | -3.442.675 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.477.041 | 500.000 | 2.977.041 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 2.659.736 Euro auf | 3.159.736 Euro |
| zusammen | von bisher | 2.659.736 Euro auf | 3.159.736 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 4.757.473 € festgesetzt auf: 5.010.000 €.
unverändert
unverändert
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtlich 10.115.238 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 10.116.149 Euro und zum 31.12.2025 dann 10.379.583 Euro.
unverändert
unverändert
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.11.2025 vorgelegt worden.
Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 12.11.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Guntersblum hatten die Möglichkeit bis zum 26.11.2025 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan vom Donnerstag, 11.12.2025 bis Freitag, 16.01.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich aus.