Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Der Rat der Stadt Nierstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2023 die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 10.12.2019 zum Bebauungsplan „Rhein-Selz-Park, Ost“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des ursprünglichen Aufstellungs-beschlusses erfolgte am 18.12.2019.
Der Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2023 über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 10.12.2019 zum Bebauungsplan „Rhein-Selz-Park, Ost“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Es folgt Anlage: Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Grundstücke der Flur 3 Nrn. 89, 102, der Flur 6 Nr. 1 und der Flur 10 Nr. 244/37 (tlw.) und Flur 10 Nr. 244/30 und Nr. 244/36, jeweils vollständig und ist in der obenstehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.