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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guntersblum vom 13.12.2024

Der Gemeinderat Guntersblum hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 4

Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates

auf den Ortsbürgermeister

(1) Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1.

Vergabe von Aufträgen über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 3.000,00 € je Einzelfall,

2.

Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 GemO bis zu einem Betrag von 3.000,00 €

3.

Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Gemeinderates bis zu einer Wertgrenze von 200,00 € je Einzelfall,

4.

Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung,

5.

Erteilung der vorherigen Zustimmung nach § 2 Abs. 3 der Friedhofssatzung.

Die Übertragung gilt nur in den Fällen, in denen

a)

der Todesfall bereits eingetreten ist,

b)

der Ehegatte des Antragstellers bereits auf dem Friedhof der Ortsgemeinde bestattet ist,

die Nachkommen, die in der Ortsgemeinde wohnhaft sein müssen, die Grabnutzungsrechte erworben haben.

Sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

67583 Guntersblum, den 13.12.2024
Dorothee Hientzsch
Ortsbürgermeisterin