Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Selzen.
Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen werden den Ratsmitgliedern am 05.01.2026 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen Einsicht in die Haushaltssatzung 2026 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133 4901-234 oder per Mail an gunbrit.raatz@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (gunbrit.raatz@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Selzen befinden.