Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 08.02.2023 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (Telefon 06133/4901 341 oder per Mail an anna.jung@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: anna.jung@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Dorn-Dürkheim am 28.02.2023 befinden.