Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Landesstraße Nr. 425 (L 425) durch den Umbau des nördlichen Ortseinganges von Friesenheim

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 14. Januar 2026, Az. 02.3-1953-PF/37a -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ab sofort auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) veröffentlicht.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) außerdem in der Zeit vom 19. Februar 2026 bis einschl. 4. März 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Zimmer Nr. C209, Sant‘ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Dies stellt zugleich den Zugang „auf andere Weise“ i.S.v. § 27b Abs. 1, S. 1, Nr. 2 VwVfG dar.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der vorgenannten Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
In Vertretung
gez.
Dr. Markus Rieder
(Leiter der Planfeststellungsbehörde)