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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Mommenheim

Entwurf der 1 Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Mommenheim

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1 Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 13.02.2023 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Mommenheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (Telefon 06133/4901-231 oder per Mail an matthias.mohr@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: matthias.mohr@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Mommenheim am 02.03.2023 befinden.

55278 Mommenheim, den 10.02.2023
gez. Hans-Peter Broock, Ortsbürgermeister