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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die öffentliche Mahnung gilt nicht für Steuerschuldner, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen.

Am 15.02.2024 waren Allgemeine Abgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben) und Gewerbesteuer fällig.

Wir bitten diese Forderungen bis spätestens

01. März 2024

an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.

Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu diesem Termin genügt nicht.

Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Rhein-Selz vorgenommen werden:

Rheinhessen Sparkasse (BIC: MALADE51WOR)

IBAN: DE72 5535 0010 0120 0050 04

Volksbank Alzey-Worms (BIC: GENODE61AZY)

IBAN: DE52 5509 1200 0050 2000 00

Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Bürgernummer und Buchungsnummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.

Für die Zahlung bietet sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren an. Entsprechende Vordrucke zur Erteilung eines Sepa-Mandates wurden dem Abgabenbescheid beigefügt und stehen zusätzlich auf der Homepage www.vg-rhein-selz.de zum Download bereit.

Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz.

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
-Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde-