Entwurfs der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Wintersheim
Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 12.02.2026 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wintersheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2026 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (6133/4901-396 oder per Mail an tanja.hill@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (tanja.hill@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Wintersheim befinden.