Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Undenheim.
Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 13.02.2025 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Undenheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2025 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-236 oder per Mail an Maria.Duttenhoefer@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Maria.Duttenhoefer@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Undenheim befinden.
(Die rechtswirksame Bekanntmachung erfolgt gemäß den Regelungen der Hauptsatzung auf der Startseite des Internetauftritts der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de. Etwaige Änderungen werden dort bekannt gegeben.)