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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Wintersheimfür das Haushaltsjahr 2023vom 25.01.2023

der Ortsgemeinde Wintersheim für das Haushaltsjahr 2023 vom 25.01.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

662.030

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

500.870

Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

161.160

Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

182.810

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

431.100

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

20.000

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

411.100

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-593.910

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0

Euro

verzinste Kredite

0

Euro

zusammen

0

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

200

v.H.

Grundsteuer B

100

v.H.

Gewerbesteuer

365

v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

30

Euro

für den zweiten Hund

45

Euro

für jeden weiteren Hund

60

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

90

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

120

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

150

Euro

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

[1] Weinbergshut

25,00

Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

5,00

Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00

Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00

Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00

Euro

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.245.204 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 1.259.354 Euro und zum 31.12.2023 dann 1.420.514 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Wintersheim, den 24.02.2023
(Dienstsiegel)
gez.Thomas Bischmann, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.01.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 04.01.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wintersheim hatten die Möglichkeit bis zum 25.01.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 02.03.2023 bis Freitag, 10.03.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 24.02.2023
gez. Martin Groth, Bürgermeister