Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 662.030 | Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 500.870 | Euro | |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 161.160 | Euro | |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 182.810 | Euro | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 431.100 | Euro | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 20.000 | Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 411.100 | Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -593.910 | Euro |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite | 0 | Euro | |
| verzinste Kredite | 0 | Euro | |
| zusammen | 0 | Euro |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
§ 4
Steuersätze
[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 200 | v.H. | |
| Grundsteuer B | 100 | v.H. | |
| Gewerbesteuer | 365 | v.H. |
[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 30 | Euro | |
| für den zweiten Hund | 45 | Euro | |
| für jeden weiteren Hund | 60 | Euro | |
| für den ersten gefährlichen Hund | 90 | Euro | |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 120 | Euro | |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 150 | Euro |
§ 5
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
| [1] Weinbergshut | 25,00 | Euro pro Hektar |
| [2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen | 5,00 | Euro pro Hektar |
[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro | |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 | Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 | Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber | 51,00 | Euro | |
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.245.204 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 1.259.354 Euro und zum 31.12.2023 dann 1.420.514 Euro.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 Euro überschritten sind.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 31.01.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 04.01.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wintersheim hatten die Möglichkeit bis zum 25.01.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 02.03.2023 bis Freitag, 10.03.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.