Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2024 festgestellt. Der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 29.02.2024 bis 08.03.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.02.2024 festgestellt. Der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 29.02.2024 bis 08.03.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.