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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 15.12.2022, fand unter Vorsitz des Beigeordneten Edgar Daudistel die 32. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Parksituation

Ein Bürger hatte seinen Missmut über die Parkplatzsituation im Wendehammer der Straße „Zu Gehren“ von der „Aspisheimer Straße“ kommend ausgesprochen. Auch die Parksituation im Wendehammer von der „Schulstraße“ kommend wäre unzumutbar. Die Autos werden so abgestellt, dass im Notfall nicht mal ein Feuerwehrauto die Straße passieren könnte. Der Bürger fragte, ob der Ortsgemeinderat schon darüber gesprochen hatte bzw. bitte die Parksituation in Anschein zu nehmen und eine Lösung zu finden.

Der Ortsgemeinderat hatte früher schon über die Parksituation gesprochen, aber noch keinen Beschluss gefällt, da die Häuser noch frisch in der Bauphase waren. Jetzt, wo die Häuser nahezu fertig sind kann der Ortsgemeinderat die Bauverwaltung prüfen lassen, ob die Straße „Zu Gehren“ zu einer Spielstraße mit ausgewiesenen Parkbuchten geändert werden kann. Zudem wird die Ordnungsbehörde gebeten sich die Parksituation mehrmals kontrollieren und dementsprechend zu handeln.

TOP 1.2: Geschwindigkeitsbegrenzung

Der Bürger wies darauf hin, dass zwar auf Höhe der Grundschule eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h besteht, jedoch nach der Grundschule keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr besteht. Die Autofahrer würden ab Ende der Grundschule durch die Straße „Zu Gehren“ rasen.

Der Gemeinderat wies auf die Antwort der Frage 1, da auch dieses Problem mit einer Spielstraße behoben wäre.

TOP 2: Verabschiedung eines Ratsmitgliedes und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

In der Kommunalwahl 2019 wurde Herr Rüdiger Menges in den Ortsgemeinderat Horrweiler gewählt. Aus beruflichen Gründen hat Herr Menges das Mandat am 03.11.2022 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Nach dem am 28.05.2019 vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnis für die Wahl zum Ortsgemeinderat Horrweiler ist Herr Alfred Linnemann aus dem Wahlvorschlag der Horrweiler Bürgerliste e.V. Fraktion, aufgrund der abgegebenen Personenstimmen der nächste noch nicht berufene Bewerber. Herr Linnemann hat die Einberufung fristgemäß abgelehnt. Demnach ist Herr Florian Klein durch das am 28.05.2019 vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnis für die Wahl zum Ortsgemeinderat Horrweiler aus dem Wahlvorschlag der Horrweiler Bürgerliste e.V. Fraktion, aufgrund der abgegebenen Personenstimmen der nächste noch nicht berufene Bewerber. Herr Klein hat der Einberufung durch nicht Ablehnung innerhalb der Frist zugestimmt. Das neue Ratsmitglied wird vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO) verpflichtet. Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO). Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist auch eine erneute Verpflichtung vorzunehmen, da das bisherige Mandat nicht fortgesetzt, sondern ein neues übernommen wird. Die Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten als Ratsmitglied ist eine formale Bekräftigung. Sie ist darüber hinaus eine feierliche Deklaration, die die besondere Bedeutung des Amtes eines Ratsmitglieds zum Ausdruck bringt. Eine rechtsbegründende Wirkung hat die Verpflichtung nicht. Den Ratsmitgliedern wird ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige, konstitutiv wirkende Wahl übertragen. Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt (§ 30 Abs. 2 Satz 2 GemO). Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden. Der Verzicht auf den Amtsantritt bewirkt lediglich den vorläufigen Verzicht des Ratsmitglieds, die Mitgliedschaftsrechte ab diesem Zeitpunkt auch auszuüben. Die Verpflichtung kann jederzeit nachgeholt werden.

Der Vorsitzende dankte Rüdiger Menges für seine 23-jährige Tätigkeit im Ortsgemeinderat und überreichte ihm ein Weinpräsent.

Danach verpflichtete er das neue Ratsmitglied Florian Klein und wies ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten hin.

TOP 3: Nachwahl von Ausschussmitgliedern bzw. Vertretern für die Ausschüsse der Ortsgemeinde Horrweiler

Sach- und Rechtslage:

Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen.

Das Bürgerrecht Ratsmitglied bzw. Ausschussmitglied zu sein erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO).

Herr Rüdiger Menges hat mit Schreiben vom 03.11.2022 mitgeteilt, dass er sein Mandat aufgrund des neu eingegangenen Arbeitsverhältnisses mit der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen in den Gremien des Ortsgemeinderates Horrweiler niederlegt.

Er war für die Horrweiler Bürgerliste e.V. Fraktion Mitglied in folgendem Gremium des Ortsgemeinderates Horrweiler:

  • Ausschuss für Kultur und Generationen
  • Bau- und Friedhofsausschuss
  • Landwirtschafts-, Fremdenverkehrs- und Weinbauausschuss
  • Umlegungsausschuss

Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der Horrweiler Bürgerliste e.V. Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu.

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder.

Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann per Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.

Beschluss:

Auf Vorschlag der Horrweiler Bürgerliste e.V. Fraktion ist für Herrn Rüdiger Menges als

  • Mitglied im Ausschuss für Kultur und Generationen
  • Mitglied im Bau- und Friedhofsausschuss
  • Vertreter im Landwirtschafts-, Fremdenverkehrs- und Weinbauausschuss
  • Mitglied im Umlegungsausschuss

Herr Florian Klein (Ratsmitglied) gewählt.

Auf Vorschlag der Horrweiler Bürgerliste e.V. Fraktion ist für Herrn Florian Klein als

  • Mitglied im Ausschuss für Kultur und Generationen
  • Mitglied im Bau- und Friedhofsausschuss

Herr Herbert Seckler (Bürger) gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Annahme einer Geldspende zur Beschaffung eines Defibrillators

Sach- und Rechtslage:

Spendengeber:

Herr Thomas Eschborn, Weedstraße 13, 55457 Horrweiler

Spendenart /-höhe:

3.610,00 EUR

Spendenzweck:

Beschaffung eines Defibrillators

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.

Finanzielle Auswirkung:

Die Spende wird aus Privatmitteln finanziert und hat keinerlei finanzielle Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Antrag der WG Horrweiler zur Verlegung von Bushaltestellen in den Ortsbereich und zur direkten Anbindung der Buslinie 235 zum Globus

Sach- und Rechtslage:

Von der Wählergruppe Horrweiler wurde ein Antrag gestellt zur Versetzung der letzten Bushaltestellen in Richtung Aspisheim. Die Bushaltestelle soll gemäß Antrag in Richtung der Ortslage nach Westen verlegt werden. Weiterhin soll gemäß dem Antrag mit der KRN die Möglichkeit erörtert werden, eine direkte Anbindung der Linie 235 zum,,Globus‘‘ zu ermöglichen.

Beschluss:

Die Anbindung an den Globus besteht bereits, deshalb wird lediglich darüber beschlossen, ob ein Antrag auf Verlegung der Bushaltestelle gestellt werden soll.

Finanzielle Auswirkung:

Zur Vorprüfung sind keine Haushaltsmittel erforderlich

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Mitteilungen und Anfragen

TOP 6.1: Breitbandausbau in der Ortsgemeinde Horrweiler

Die Westenergie AG hat heute mitgeteilt, dass die Deutsche Giga Access den Breitbandausbau in Horrweiler durchführen wird, wenn die Vorvermarktung einen Bedarf erkennen lässt. Der Beginn der Vorvermarktung ist für das erste Quartal 2023 geplant.

TOP 6.2: Parksituation "Schmitt-Horr-Straße"

Herr Hessert fragte, wie mit dem Parkplatz in der „Schmitt-Horr-Straße“ weiter verfahren werden soll. Bürger kaufen sich Anhänger etc. und stellen diese monatelang auf dem Parkplatz ab.

Es war mal angedacht den Parkplatz mit einer zeitlichen Begrenzung zu versehen. Er fragt, ob eine zeitliche Begrenzung bei dem Parkplatz möglich ist. Die Verwaltung soll dies prüfen.

TOP 6.3: Grundsteuer auf Wirtschaftswege

Herr Daudistel teilte dem Ortsgemeinderat mit, dass ab 2025 die Wirtschaftswege Grundsteuerpflichtig werden. Es wird zwar Unterschiede zwischen den Wirtschaftswegen geben, dennoch wird die Grundsteuer der gemeindeeigenen Wirtschaftswege auf die Grundstückseigentümer umverteilt werden müssen.