Rechtsgültiger FNP
geplante Änderungsfläche
Am Dienstag, dem 27.09.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Matthias Hang die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Ratsmitglied Bensch, TOP 4, Aufstellung B-Plan zwischen zwei Plangebieten, abzusetzen. Der Vorsitzende schlägt vor, ohne Abstimmung darüber lediglich zu beraten. Allerdings wird der Antrag von Ratsmitglied Bensch mit 11 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen, so dass TOP 4 entfällt.
Anschließend wird die Tagesordnung in veränderter Reihenfolge abgearbeitet.
| TOP 1: | Fragen der Einwohner |
Es werden keine Fragen gestellt.
| TOP 2: | Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen im Bereich "In der Frecht" - Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO |
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Kleintiere und Pferde“.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die im Bebauungsplan „In der Frecht“ beabsichtigte Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Kleintiere und Pferde“ entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Um das Projekt verwirklichen zu können, ist daher gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 13.06.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Grolsheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ zu.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Ortsgemeinden hat diese Planung keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 3: | Änderung des Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet "Süd-Ost-Gärtnerei" 3. Änderung und Erweiterung |
Sach- und Rechtslage:
Die Ortsgemeinde Grolsheim hat die Verwaltung beauftragt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu ändern. Hierzu muss ein neuer Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB durch den Ortsgemeinderat gefasst werden.
Die Grundstücke Flur 1 Flurstück Nr. 82/6 und 275/1 teilw. sollen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Süd-Ost Gärtnerei 3. Änderung und Erweiterung herausgenommen werden.
Weiterhin soll der Parkplatz überplant werden und die ursprüngliche Größe der Gerätehalle in der Planänderung gewährleistet werden.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende kündigt an, den Parkplatz nachträglich zu genehmigen. Allerdings ist für einige Ratsmitglieder nicht klar, wie viel Fläche vom Parkplatz überplant werden bzw. bebaut werden darf und wie groß der Geräteschuppen sein darf, der im westlichen Parkplatzbereich errichtet werden soll. Weiterhin möchte der Rat Informationen zum Bestand und zu dem, was der Investor (verändern) darf, ohne jetzt bereits Details zu benennen. Letzteres soll als Bestandteil in den Beschluss mit aufgenommen werden.
Ein weiterer Hinweis aus dem Rat, ob die für das Hotel angedachte Fläche evtl. als Sonderfläche für das neue Feuerwehrgerätehaus in Frage kommen könnte, wird abgelehnt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt den Änderungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet „Süd-Ost, Teil 1 - Gärtnerei - 3. Änderung und Erweiterung“ wie folgt zu verkleinern:
Ergänzend soll festgehalten werden, dass der gültige Bebauungsplan (vor Planung des Hotels) die Grundlage bilden soll für die Änderung des Bebauungsplanes, nachdem der Bau des Hotels jetzt nicht realisiert wird. Details im Rahmen der Änderung des B-Planes sind mit dem Planer zu klären.
Ziel des Ortsgemeinderates ist es, die Bebaubarkeit auf dem Grundstück im nord-östlichen Bereich zu belassen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten der Änderungsplanung trägt der Investor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 1
| TOP 4: | Evtl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke zwischen den beiden Plangebieten "Nördlich der Schulstraße II - 1. BA" und "Östl. der Alzeyer-Straße Flur 1 und 2" - Beratung und evtl. Fassung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
Dieser Tagesordnungspunkt wird nach vorheriger Abstimmung abgesetzt.
| TOP 5: | Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Ortsgemeinden Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe |
Sach- und Rechtslage:
Für den Umbau von 14 Barrierefreien Bushaltestellen in 7 Gemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen - Gensingen, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen für die o. g. Leistungen wurden am 10.06.2022 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen. Zusätzlich erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie bei:
| - | bi Medien GmbH |
| - | Submissions-Anzeiger Verlag GmbH |
| - | Subreport Verlag Schawe |
| - | www.bund.de |
Im Verfahren haben sich 5 Bieter auf Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 28.06.2022 11:40 Uhr, waren ein schriftliches Angebot und zwei elektronische Angebote eingegangen.
Alle Angebote enthielten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht gemacht.
Die Angebote wurden von der Vergabestelle mit folgendem Ergebnis gem. §§ 16-16b VOB/A geprüft.
Die Angebotssummen der ungeprüften Angebote lagen nach erfolgter Submission zwischen 438.053,28 € und 714.167,79 €.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro und die Fachabteilung, liegen die abgegebenen Angebote zwischen 431.482,48 € und 714.167,79 €. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma W. Klein GmbH aus Winnweiler in Höhe von 431.482,48 € inkl. 1,5 % Nachlass abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den Wirtschaftlichsten Bieter.
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates ist es von Interesse, ob die Sanierung der Bushaltestellen in der VG über einzelne „Lose“ oder über einen „Titel“ ausgeschrieben wurden; es sei jeweils eine Sache der Kalkulation; „Lose“ könne man
einzeln aus der Sanierungsphase herausnehmen; bei einem „Titel“ sei das nicht der Fall; die Kalkulation sei komplett anders. Somit fehlen die Entscheidungsgrundlagen, um über dieses Thema abstimmen zu können, so eine Meinung aus dem Rat. Zudem fehle der im Anhang angeblich zugesagte Ausführungsplan.
Außerdem könne über die Platzierung der Bushaltestellen erst dann diskutiert und entschieden werden, wenn die genaue Planung zum Ausbau der Alzeyer Straße bekannt sei. Auch das sei eine Begründung, warum jetzt nicht über die Sanierung der Bushaltestellen entschieden werden könne.
Gegen eine Ablehnung spricht die Meinung eines Ratsmitgliedes, wonach die Sanierung der Bushaltestellen dringlich seien: Die Menschen werden älter und benötigen einen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln.
Nach langer Diskussion lässt der Vorsitzende über die Zustimmung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen abstimmen, kündigt allerdings eine Bitte an die Verwaltung nach Abstimmung an.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt die Beauftragung der ausgeschriebenen Straßen- und Tiefbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma W. Klein GmbH aus Winnweiler.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 8
Enthaltungen: 2
Damit ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.
Der Ortsgemeinderat bittet die Verwaltung nach Abstimmung um Details zur Ausführung (u.a. fehlt der zugesagte Plan) sowie die Darlegung eines Gesamtkonzeptes für die Alzeyer Straße, weshalb der Bau der Bushaltestelle verschoben werden müsse. Hierfür sollen Angebote eingeholt werden.
| TOP 6: | Vergabe von Garten- und Landschaftsbauarbeiten auf dem Friedhof in der Ortsgemeinde Grolsheim |
Beschlussvorlage nicht vorhanden, da nach Aussage des Vorsitzenden nicht fertig gestellt.
| TOP 7: | Überprüfung und Optimierung gasbetriebener Heizungen kommunaler Liegenschaften |
Sach- und Rechtslage:
Der anhaltende Gasmangel führt zu stark steigenden Energiepreisen. Bei kommunalen gasbetriebenen Liegenschaften ist aus diesem Grund mit steigenden Kosten zu rechnen.
Deshalb hat die Energieagentur am 14.07.2022 einen Workshop zur Krisenresilienz kommunaler Gebäude veranstaltet. Bei dem Workshop waren Mitarbeitende der VG-Verwaltung, Vertreter der Ortsgemeinden und Vertreter der Feuerwehren anwesend.
Die Ergebnisse des Workshops wurden am 25.07.2022 in der 16. Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.
Folgende Maßnahmenvorschläge wurden während des Workshops zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung der Heizungssysteme erarbeitet:
| Kurzfristige Maßnahmen: | |
| • | analysieren von hohen Verbräuchen |
| • | Überprüfung, ob Räume gemeinschaftlich genutzt werden können |
| • | Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Nutzer, Bürger/innen und Eigentümer zu Energieeinsparmaßnahmen |
| • | Möglichkeiten zu Homeoffice prüfen |
| • | Umstellung sämtlicher Beleuchtung auf LED |
| • | Räume nur während der Nutzung beleuchten und Lichtanlagen automatisieren |
| • | prüfen ob der Erwerb von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften möglich ist |
| • | Überprüfung und Optimierung der Lüftungs- und Heizungsanlagen |
| • | Absenkung der Raumtemperatur |
| • | Warmwasser in Toilettenanlagen reduzieren oder abschalten |
| • | Austausch der Heizungsventile |
| • | hydraulischen Abgleich durchführen |
| • | zeitverzögernde Heizung |
| • | Absenkung der Vorlauftemperatur um 2 °C |
| Mittelfristige Maßnahmen: | |
| • | Bestehende PV-Anlagen mit Batteriespeicher nachrüsten |
| • | Installation von Solarthermie- oder PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden |
| • | Räumlichkeiten könnten zusammengelegt werden, sodass nicht das gesamte Gebäude beheizt werden muss |
| • | Erstellung eines Handouts oder eines Leitfadens über Energieeinsparmöglichkeiten in den Räumlichkeiten |
| • | Aufbauen eines Info/Chat-Netzes, bei dem direkte Fragen geklärt werden können (FAQ) |
| • | Feinsteuerung Heizung |
| • | Einbau eines Türschließsystems |
| • | Tore und Fenster warten, damit diese richtig schließen können |
| • | absenken der Temperatur in den Fahrzeughallen |
| • | hydraulischen Abgleich durchführen |
| • | Bewegungsmelder für Flur und WC |
| • | Umstellung der Energieträger |
| Langfristige Maßnahmen: | |
| • | PV-Anlagen auf Gemeindeflächen sowie Ausgleichsflächen |
| • | Berücksichtigung von PV-Anlagen im FNP |
| • | Verbrauchsenken und Gebäudeanalyse |
| • | Objektprüfung |
| • | Warmmietprüfung |
| • | Umlageverfahren |
| • | PV mit Cloud-Lösung |
| • | Schwachstellen an der Gebäudehülle ausbessern |
| • | Fenster erneuern |
| • | Heizung erneuern |
| • | B-Pläne zentrale Energieversorgung für Baugebiete prüfen |
| • | Gebäudeanalyse, welches Gebäude muss gehalten werden |
| • | Gebäude nachhaltiger nutzen |
| • | Gebäudesanierung/Neubauten |
Verwaltungsintern wurden die Ergebnisse der Maßnahmenvorschläge ausgewertet.
Neben den zuvor dargestellten noch zu diskutierenden Maßnahmen wurde als erste kurzfristige Maßnahme die Überprüfung und Optimierung der Heizungsanlagen ausgewählt. Mit der Überprüfung der Heizungsanlagen können Energieeinsparpotentiale identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch die kurzfristige Durchführung der Optimierungsmaßnahmen können die Energieverbräuche bereits für die kommende Heizperiode reduziert werden.
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates wird festgestellt, dass die Brennstoffzelle im Dorfgemeinschaftshaus nicht mehr wirtschaftlich arbeitet. Zudem würden durch die Heizung alle Räume im DGH beheizt, was ebenfalls unwirtschaftlich sei. Somit wird resümiert, sich über ein neues Heizsystem Gedanken machen zu müssen.
Da über die Verwaltung pro Liegenschaft abgerechnet wird, wird vorgeschlagen, zunächst drei Grolsheimer Liegenschaften energetisch überprüfen zu lassen. Dazu zählen die Nahelandhalle, die Bärenhöhle und das Dorfgemeinschaftshaus.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Grolsheim beauftragt die Verwaltung energieeinsparende Maßnahmen zu prüfen, kurzfristig eine Heizungsüberprüfung zu beauftragen und erforderliche Optimierungen durchzuführen.
Zunächst sollen Nahelandhalle, Bärenhöhle und Dorfgemeinschaftshaus energetisch überprüft werden.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten pro Liegenschaft liegen voraussichtlich in einem Kostenrahmen von 300,- Euro (Brutto).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 8: | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 8.1: | Vorstellung der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
In der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es zwei neue Mitarbeitende, die sich die Stelle der Netzwerkkoordination Ehrenamt teilen. Sie sind zentrale Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Landkreis Mainz-Bingen, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Eine Umfrage wurde an die Ehrenamtlichen im Landkreis versendet, mit der der Bedarf an Weiterbildungen, Informationen, etc. abgefragt wurde, um die Arbeit entsprechend bedarfsorientiert auszurichten. Die Umfrage steht auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Ehrenamt“ zur Teilnahme zur Verfügung.
Kontaktdaten der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:
Janine Göthling
Telefon: 06132-787-1018
Fax: 06132-787-97-1018
E-Mail: goethling.janine@mainz-bingen.de
Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Carsten Nickel
Telefon: 06132-787-1019
Fax: 06132-787-971019
E-Mail: nickel.carsten@mainz-bingen.de
Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 09:00 - 16:30 Uhr
| TOP 8.2: | Anfrage zu Lüftungsgeräten in Kita |
Ratsfrau Hahn-Axt erkundigt sich zum Sachstand bzgl. Lüftungsgeräten in den Räumen der Kita.
Ohne eine konkrete Antwort zum Sachstand informiert Ratsmitglied Bensch über verschiedene Möglichkeiten und nennt ungefähre Preise, die sich für die Ortsgemeinde über eine Förderung vergünstigen könnten. Wichtig seien Lüftungsgeräte mit gleichzeitiger Reinigungsfunktion. Für einzelne Räume seien Kleingeräte wirtschaftlicher als große.
| TOP 8.3: | Anfrage zu weiterem Vorgehen zu Bebauungsplan für die Grundstücke zwischen den beiden Plangebieten "Nördl. der Schulstraße II - 1. BA" und "Östl. der Alzeyer-Straße Flur 1 und 2" |
Ratsfrau Beuscher möchte wissen, wie mit dem abgesetzten Thema (TOP 4) zum Bebauungsplan weiter verfahren wird.
Herr Rybarczyk, Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde, schlägt vor, den Anschluss des Gebietes zu prüfen und dann alle Betroffenen zu hören. Ratsmitglied Daum allerdings ist der Meinung, erst einmal die offenen Projekte abzuarbeiten, bevor etwas Neues begonnen wird.
| TOP 8.4: | Anfrage zur Wiederherstellung der Wirtschaftswege |
Ratsmitglied Jens Laubenstein möchte wissen, wann die Wirtschaftswege nach Erstellung der Druckleitung von Welgesheim nach Sponsheim wiederhergestellt werden. Ratsmitglied Daum zitiert Bürgermeister Scherer, der zugesagt habe, dass die Wirtschaftswege zu 100% wiederhergestellt werden.
Ortsbürgermeister Hang erklärt, zusammen mit der Verwaltung habe eine Abnahme nach Reparatur durch die Fa. Dickescheid stattgefunden. Ein Videobeweis in Höhe der Obstwiese Brendel soll die Reparatur belegen; allerdings wurden nicht die komplett betroffenen Wirtschaftswege wiederhergestellt.
Herr Hang habe bereits Widerspruch gegen die schlechte Wiederherstellung eingelegt, weil die Nachbesserungen nicht an allen betroffenen Stellen erfolgt seien. Jetzt müsse die Gewährleistung greifen; die weiterhin zu reparierenden Stellen sollten genannt werden. Der Adressat sei die VG Werke AöR.
Der Vorsitzende beauftragt den Ersten Beigeordneten Rybarzcyk, die rechtlichen Grundlagen zum Anspruch auf Gewährleistung der Reparaturen zu eruieren.
| TOP 8.5: | Anfrage zu Sachstand Spielplatz am Nahedamm |
Ratsmitglied Lange erkundigt sich nach den Spielgeräten für den Spielplatz am Nahedamm. Der Vorsitzende erklärt, einige der aufzustellenden Spielgeräte (z.B. die Schaukel) würden im Naturschutzgebiet aufgestellt werden; deshalb werde laut Kreisverwaltung ein Bebauungsplan benötigt.
| TOP 8.6: | Anfrage zu Sachstand Mühlrad |
Ratsmitglied Bensch interessiert sich für die Gestaltung der Fläche um das Mühlrad.
Der Erste Beigeordnete Rybarczyk weiß bereits, dass Ehrenamtliche eine Streuobstwiese planen; dazu wurde eine Fläche um das Mühlrad abgesteckt. Die Bäume sind bestellt und sollen im November geliefert werden. Dort illegal abgelagerter Bauschutt wurde mittlerweile abtransportiert. Weitere Ideen warten auf Umsetzung, wie bspw. die Einzäunung des Geländes, das Anlegen eines Duftkräutergartens, die Aufstellung einer (runden) Bank sowie die Aufstellung einer Infotafel, die über die Geschichte des Mühlrades und über einen Wanderweg informiert.
| TOP 8.7: | Anfrage zu Frist für Bauantrag |
Ratsmitglied Liebelt möchte wissen, ab welchem Zeitraum ein Bauantrag als genehmigt gilt, sofern alle notwendigen Unterlagen vorgelegt sind und der zukünftige Bauherr nichts von der zu genehmigenden Behörde gehört hat; er mutmaßt 4 Wochen…?
| TOP 8.8: | Anfrage zu Sachstand Glasfaserausbau |
Mit Krankheit wurde der zwei monatige Stillstand beim Glasfaserausbau begründet, so Ortsbürgermeister Hang auf Anfrage von Ratsmitglied Liebelt. In Kürze sollen die fehlenden Hausanschlüsse gelegt werden. Zurzeit werden die Leerrohre in der Dammstraße gelegt.
Was den Vorsitzenden besonders ärgert, sei die schlechte Arbeitsweise der verlegenden Subunternehmer: Bspw. sind auf einer Länge von ca. 12 Metern insgesamt 40 Bürgersteig-Platten zerstört worden.
| TOP 8.9: | Anfrage zu Zustand Holzbrücke am Mühlebach |
Ratsfrau Apostel erkundigt sich zum Zustand der maroden Holzbrücke am Mühlebach. Diese sei aus verkehrssicherungstechnischen Gründen gesperrt, erklärt der Vorsitzende; sie soll repariert werden.
Die Verantwortung liege bei der Ortsgemeinde Gensingen.