Am Mittwoch, den 13.09.2023 fand unter Vorsitz von Sebastian Immesberger die 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1:
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresanschlusses sowie die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Den Ausschussmitgliedern war mit der Einladung eine Ausfertigung des Jahresabschlusses 2022 zugegangen. Der Vorsitzende führt aus, dass die Ergebnisrechnung 2022 mit einem Überschuss von 15.394,36 Euro, die Finanzrechnung ebenfalls mit einem Überschuss von 72.811,55 Euro abschließt.
Damit wird der Ausgleich erreicht. Ebenfalls verfüge die Verbandsgemeinde immer noch über Rücklagen und sei auch weiterhin schuldenfrei.
Anschließend übergibt er das Wort an den Leiter des Fachbereich Finanzen, Herrn Wagner.
Herr Wagner stellt fest, dass
| • | die Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 15.394,36 Euro schließt, |
| • | der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 615.874,86 Euro beträgt, |
| • | die Finanzrechnung mit einem Überschuss von 72.811,55 Euro schließt, |
| • | der Zahlungsmittelbestand der Verbandsgemeinde zum Bilanzstichtag 854.382,87 Euro beträgt, |
| • | die Verbandsgemeinde am Bilanzstichtag weiterhin schuldenfrei ist, |
| • | die Bilanz ein positives Eigenkapital von 22.915.812,83 Euro ausweist und |
| • | dass die Jahresrechnung 2022 ausgeglichen ist. |
Im Anschluss an diese allgemeinen Ausführungen betrachtete der Ausschuss die Zu- und Abgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanzanlagen. Die einzelnen Positionen waren im Anhang zur Jahresrechnung ausführlich dargestellt und erläutert. Gleiches gilt für den Bereich des Umlaufvermögens mit den Forderungen der Verbandsgemeinde und die Kassenbestände in der Verbandsgemeindekasse.
Das positive Jahresergebnis ist in der Hauptsache auf Einsparungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Die Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger erhöhen sich 2022 nochmals um 178.930,18 Euro. Der Berechnungsmodus ergibt sich aus dem Verhältnis der Beihilfezahlungen für Versorgungsempfänger zu den Versorgungsbezügen der letzten 3 Jahre. Dieser ermittelte Prozentsatz wird auf die Pensionsrückstellungen angewandt und ergibt, getrennt nach Versorgungsempfängern und aktiven Beamten den Rückstellungsbetrag.
Bedingt durch das positive Jahresergebnis von 15.394,36 Euro erhöht sich das Eigenkapital auf 22.915.812,83 Euro. Die freie Finanzspitze ist im Jahr 2022 ebenfalls positiv und beträgt 615.874,86 Euro. Ebenfalls ist die Verbandsgemeinde weiterhin schuldenfrei und verfügt über Rücklagen in Höhe von 854.382,87 Euro.
Abschließend prüfte der Ausschuss stichprobenweise die ordnungsgemäße Buchführung. Der Schwerpunkt galt hier den beiden Grundschulen, hier insbesondere den Investitionen. Bei alle aufgerufenen Rechnungen wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Auf Frage des Vorsitzenden beschloss der Ausschuss folgendes:
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat
| 1. | die Feststellung des Jahresabschlusses in der vorgelegten Fassung. |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen. |
| 3. | Die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2:
Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen und Anfragen liegen nicht vor.