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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Vom Ausschuss für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Am Donnerstag, den 09.11.2023 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer die 5. Sitzung des Ausschusses für neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen im Nebenraum der Goldberghalle in Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1:

Darstellung einer Kurzstudie von Prof. Ralf Simon zur Bilanzkreisbildung im Rahmen der Fördermittelbeantragung des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI)

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Prof. Dr. Ralf Simon und erteilt ihm das Wort.

In seinem Vortrag stellt Herr Prof. Dr. Ralf Simon die Potenzialstudie über den Ausbau und der Optimierung an regenerativer Stromversorgung von Einrichtungen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vor.

Konkret wurden bei der Studie die Ausbaupotenziale an Photovoltaik auf den Liegenschaften der Verbandsgemeinde erfasst, simuliert und bewertet. Darüber hinaus wurde der Einsatz von Flexibilitätsoptionen, wie z. B. dem Einsatz eines Batteriespeichers untersucht und ebenfalls technisch sowie wirtschaftlich bewertet.

Zunächst fand eine Abschätzung der Ausgangssituation für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde statt. Im nächsten Schritt wurde der Ausbau an regenerativer Stromerzeugung durch Nutzung von Photovoltaik betrachtet. Neben der PV-Simulation wurde innerhalb der Konzeptstudie auch der Einsatz eines Batteriespeichersystems zur Erhöhung des regenerativen Anteils der Stromversorgung innerhalb der Einrichtungen der Verbandsgemeinde simuliert.

Die Potenzialstudie ergab, dass mit der PV- Ausbaustufe 1 (mit der Installation von 213 kWp, ohne Batteriespeicher) bereits ein Autarkiegrad von über 40 % (also 40 % weniger Netzstrombezug) erreicht werden kann. Die Amortisationszeit wurde für diese Stufe auf ca. 4 Jahre geschätzt.

Die Empfehlung von Herr Prof. Dr. Ralf Simon lautet, dass der Photovoltaikausbau im Bereich der Einrichtungen der Verbandsgemeinde aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen forciert werden sollte. Hierzu sind entsprechende KIPKI-Mittel zu beantragen. Durch den Ausbau soll eine erste Keimzelle entstehen, die durch zukünftige Anbindung von weiteren erneuerbaren Energien kontinuierlich wachsen sollte.

Es folgt eine Diskussionsrunde.

Es wird angeregt, zu eruieren, ob die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nicht ebenfalls einen Bilanzkreis (Virtuelles Kraftwerk) im Landkreis Mainz-Bingen einführen möchte.

Herr Prof. Dr. Ralf Simon glaubt, dass es beim Projekt eher um eine Notstromversorgung für den Landkreis Mainz-Bingen geht.

Weiter wird gefragt, ob nur die Liegenschaften der Verbandsgemeinde in die Strominsel eingebunden würden. Herr Prof. Dr. Simon weist drauf hin, dass es keine Strominsel ist, da dabei immer noch die Netze der Netzbetreiber genutzt werden müssen. Außerdem erklärt er, dass durch das Virtuelle Kraftwerk die Eigenstromversorgung der Liegenschaften der Verbandsgemeinde erhöht werden soll. Weiter macht Herr Prof. Dr. Simon darauf aufmerksam, dass die Verbandsgemeindewerke ebenfalls ein Virtuelles Kraftwerk zur Erhöhung der Eigenstromversorgung einführen möchten.

Es wird in diesem Zusammenhang nach den Bedingungen für eine KIPKI-Förderung gefragt.

Die KIPKI-Mittel werden jeder Kommune in RLP zu einem festen Betrag pro Einwohner der jeweiligen Kommunen für Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Im Zusammenhang mit der Eigenstromversorgung der Werke wird darauf aufmerksam gemacht, dass es Ziel sein sollte, die Keimzelle immer weiterwachsen zu lassen und in Zukunft weitere regenerative Stromerzeuger in das Virtuelle Kraftwerk miteingebunden werden sollten.

Weiter wird gefragt, ob durch den Aufbau des Virtuellen Kraftwerks und den Ausbau der Photovoltaikanlagen noch KIPKI-Mittel für weitere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende verweist auf TOP 2: Herr Pfaff wird die Verwendung der restlichen Mittel im TOP 2 erläutern.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Prof. Dr. Simon und entlässt ihn aus der Sitzung.

TOP 2:

Beantragung der Fördermittel des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (KIPKI)

Sach- und Rechtslage:

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates wurde am 26.04.2023 über die Hintergründe, die Positivliste und Beispiele für die Möglichkeiten der Verwendung der KIPKI-Mittel vorgestellt und mit einer Präsentation verdeutlicht.

In der darauffolgenden Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 09.05.2023 wurde das KIPKI-Förderprogramm erneut vorgestellt und wie in der Sitzung am 26.04.2023 beschlossen die mögliche Maßnahmenabfrage in den Ortsgemeinden gestartet.

In den Ortsgemeinden wurden die Möglichkeiten in unterschiedlichem Umfang diskutiert und Vorschläge zur Mittelverwendung aus acht Ortsgemeinden an die Verwaltung übermittelt. In unterschiedlichem Maße wurden Umsetzungsmöglichkeiten in den Klimaschutz- und Klimaanpassungsbereichen benannt.

Bei fachbereichsübergreifenden Austauschterminen und abschließender Auswertung der eingegangenen Vorschläge, wurden folgende Aspekte berücksichtigt…..

Mittelverwendung in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei im Bereich der Klimaanpassung max. 25% der KIPKI-Mittel verausgabt werden können.

Die Mittelverwendung soll wirksam und von langfristigem Nutzen sein.

Alle Ortsgemeinden sollen Maßnahmen melden und umsetzen können.

Die Bürger:innen der Verbandsgemeinde sollen eingebunden und Möglichkeiten für Umsetzungen angeboten bekommen.

….. und folgende Aufteilungs- und Verwendungsmöglichkeiten erarbeitet.

Klimaschutzmaßnahmen:

Bilanzkreis inkl. PV-Anlagen für VG-Liegenschaften zur Stromversorgung der VG-Liegenschaften mit erneuerbaren Energien:

Das Projekt umfasst zum einen die Prüfung und anschließende Einrichtung eines Bilanzkreises für die Liegenschaften der VG. Zusätzlich wird die Errichtung von PV-Anlagen und ggf. von Batteriespeichern auf den Liegenschaften der VG zur Einbindung in den Bilanzkreis geprüft und durchgeführt (statische Prüfung, Lieferung und Errichtung der Anlagen).

Rechtssicherheit zur Antragstellung im Bereich des Bilanzkreises mit Blick auf das Beihilferecht wurde von Seiten des Landes in einer gemeinsamen Informationsveranstaltung der Energieagentur RLP und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RKP am 26.10.2023 übermittelt.

Förderprogramm für Privathaushalte innerhalb der VG zur Errichtung von steckerfertigen (Balkon-)PV-Anlagen:

Den Bürger:innen der VG wird ein Förderprogramm für selbstgenutzen Wohnraum in Privathaushalten angeboten. Gefördert wird die Errichtung von sogenannten steckerfertigen (Balkon-)PV-Anlagen unter Ausschluss der Inanspruchnahme der EEG-Vergütung und der Bedingung, dass es sich um Wohnraum handelt, der vom Antragsteller selbst genutzt wird. Förderfähig sind die benötigten Material- und Installationskosten. Die Anlagen können sowohl durch einen Fachbetrieb als auch in Eigenleistung installiert werden. Förderquote 40%, max. 400 € pro Antragsteller.

Insgesamt können 328.279 € im Bereich der Klimaschutzmaßnahmen beantragt und davon 30.000 € für das Förderprogramm privater PV-Anlagen vorgesehen werden.

Klimaanpassungsmaßnahmen:

Aktion Klima-Bäume:

An Privathaushalte in der VG werden klimaangepasste, heimische Bäume zur Pflanzung in Hausgärten verschenkt. Durch die Erhöhung der Anzahl von Bäumen im Siedlungsbereich wird ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel geleistet (Schatten, Kühlung, CO2-Speicherung, Biodiversitätserhöhung). Rund 350 Bäume mit Stammdurchmesser von ca. 8-10 cm (ggf. inkl. Pflanzpfahl) können dadurch gepflanzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten mit den Bäumen entsprechende Hinweise und Beratung durch die kommunale Energieagentur der VG zur Pflanzung und Pflege, um die Gesundheit der Bäume sicherzustellen.

Klimaangepasste Bepflanzungsmaßnahmen in den Ortsgemeinden:

Um die KIPKI-Mittel ebenfalls den Ortsgemeinden zukommen zu lassen, ist die Weitergabe von Beträgen zur Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf kommunalen Flächen geplant. Jeder OG werden nach Anmeldung von Bepflanzungsmaßnahmen Mittel zur Verfügung gestellt, die für Begrünungsmaßnahmen genutzt werden können und einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Dabei werden genaue Vorgaben gemacht, welche Maßnahmen möglich sind (aus Positivliste wie bspw. Entsiegelung und Bepflanzung, Baumpflanzung, Dachbegrünung) und was bei der Verwendung der Mittel zu beachten ist. Die Flächen können von den OGn dann frei gewählt werden.

Regenwasserauffangbehälter zur unter- / bzw. oberirdischen Installation:

Es sollen unter- / bzw. oberirdische Regenwasserauffangbehälter an kommunalen Liegenschaften der VG und OGn installiert werden. So kann wertvolles Trinkwasser zur Bewässerung der Grünflächen gespart werden sowie die Bewässerung der Grünflächen und damit deren Funktion als wichtiger Baustein zur Anpassung an den Klimawandel sichergestellt werden.

Insgesamt können 100.000 € im Bereich der Klimaanpassungsmaßnahmen beantragt werden.

Entgegen der ursprünglichen Vorgaben zur Fördermittelverwendung, können die Ausgaben innerhalb der Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung je nach Abruf und Bedarf eingesetzt werden. Die Mittelverwendung im Bereich der Klimaanpassungsmaßnahmen darf jedoch max. 25 % betragen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erteilt dem Klimaschutzmanager Pfaff das Wort. Herr Pfaff stellt den Verlauf der Ausarbeitung der Möglichkeiten zur Verwendung der KIPKI-Mittel und die Aufteilungs- und Verwendungsmöglichkeiten der KIPKI-Mittel dar.

Der Beschluss wird ohne Änderung so beschlossen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Neue Energien und Umwelt stimmt der Gewichtung und der Antragstellung aller erarbeiteten Maßnahmen sowie der empfehlenden Beschlussfassung an den Verbandsgemeinderat zu.

Finanzielle Auswirkung:

Die Ausgaben werden nach Bewilligung des KIPKI-Förderantrags zu 100% über Landesmittel gedeckt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 3.1:

Bestätigung des Beitritts zum Kommunalen Klimapakt (KKP)

Wie in der 23. Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen vom 14.03.2023 und der 4. Sitzung des Ausschusses für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen vom 26.04.2023 vorgestellt, wurde die Antragstellung für den Beitritt zum KKP vorgenommen.

Den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) haben alle zehn Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschlossen. Am 10.08.2023 kam die Bestätigung vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) für den Beitritt zum KKP.

Zusammen mit dieser Bestätigung wurde mitgeteilt, dass die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen nicht zu den ersten 100 KKP-Kommunen gehört und dass die Kapazitäten für individuelle Beratungen in den Jahren 2023 und 2024 bereits erschöpft sind. Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen steht jedoch nun auf der Warteliste. Da der KKP noch in seiner Anfangsphase ist, fehlen bisherige Erfahrungswerte. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Beratungsprozesse schneller als erwartet vonstattengehen und die nächsten Kommunen auf der Warteliste zügiger beraten werden. Sobald ein Beratungsplatz verfügbar ist, wird die Energieagentur Rheinland-Pfalz Kontakt mit der Verbandsgemeindeverwaltung aufnehmen.

Als Mitglied des KKP ist die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen bereits jetzt Teil des Netzwerks der KKP-Kommunen und kann von Angeboten wie der kostenfreien Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen, exklusiven Schulungen und dem Mitgliederforum profitieren.

TOP 3.2:

KIPKI-Wettbewerb: Teilnahme an der Bewerbungsphase im Block 1 "Wasserstoffstrategie"

Im Rahmen des KIPKI-Wettbewerbs werden die besten Ideen für Innovation im Bereich Klimaschutz gesucht, wobei insgesamt 4 Blöcke/Themen zur Auswahl stehen. Zusammen mit der Ortsgemeinde Aspisheim wird derzeit die Teilnahme im Block 1 „Wasserstoffstrategie“ angestrebt. Förderobjekt wird die Gutenbornhalle, die mit einem saisonalen Wasserstoffspeicher inkl. Brennstoffzellen, PV-Anlage und Wärmepumpe ausgestattet werden soll, sodass der sehr hohe Strombedarf auch im Winter zum Großteil abgedeckt werden kann.

Im November 2023 sollen – laut Aussage des zuständigen Ansprechpartners vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – weitere Informationen zum Projektträger, Bewerbungszeitraum sowie Inhalt der Projektskizze folgen.

Seitens des Gremiums ist es von Interesse, ob es wegen der Umwandlungsverluste energetisch sinnvoll und wirtschaftlich sei, mit regenerativer Energie Wasserstoff herzustellen. Herr Dahn und Herr Pfaff erläutern die Sinnhaftigkeit und machen darauf aufmerksam, dass der Wasserstoff wesentlicher Bestandteil der Teilnahme an diesem KIPKI-Wettbewerb ist.

TOP 3.3:

Aktueller Stand im Projekt Global nachhaltige Kommune Pfalz

Die geförderte Projektlaufzeit des Projekts Global nachhaltige Kommune Pfalz (GNK) endet offiziell zum 31.12.2023. Im Rahmen des Projekts wird eine erste Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, die den Auftakt zur Erstellung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde darstellt. Im Nachgang sollen die Ergebnisse unter Beteiligung unterschiedlicher Akteure weiter ausgearbeitet, angepasst und ergänzt werden sowie langfristig auf weitere Handlungsfelder ausgeweitet werden. Die Ergebnisse und der Umsetzungsstand sollen regelmäßig vorgestellt werden.

In den letzten Monaten wurden im Rahmen des geförderten Projekts in verschiedenen Sitzungen und Besprechungen die Ziele und dazugehörige Maßnahmen der Strategie erarbeitet. Je Handlungsfeld wurden zwei Leitprojekt ausgewählt und ausgearbeitet, die prioritär im Nachgang umgesetzt werden sollen.

Ausgewählte Leitprojekte:

Handlungsfeld 1 Zukunftsfähige Verbandsgemeinde:

-

Gemeinsame Wege finden

-

Aufbau eines virtuellen Kraftwerks

Handlungsfeld 2 Zukunftsfähige Gesellschaft:

-

Runder Tisch Soziales

-

Barrierefreie Spielplätze

Handlungsfeld 3 Nachhaltige Wirtschaft und Tourismus:

-

Laden/Automaten für regionale Produkte

-

Leihbörse für Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde

Handlungsfeld 4 Globale Verantwortung und Kommunen in der Einen Welt:

-

Schulpartnerschaften

-

Zertifizierung als Fairtrade-Town

Die Vorstellung der Strategie und Beschlussfassung soll am 28.11.2023 im Verbandsgemeinderat erfolgen. In einer Abschlussveranstaltung im Dezember werden in der letzten offiziellen Sitzung der Steuerungsgruppe des Projekts die Ergebnisse sowie das weitere geplante Vorgehen vorgestellt.

Der Vorsitzende erteilt Vivienne König das Wort. Frau König erläutert den Inhalt der Mitteilungsvorlagen. Das Vorgehen und die ausgearbeiteten Leitprojekte im Projekt GNK werden dargestellt. Im Anschluss stellt Frau König das weitere Vorgehen für die Erstellung der Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandgemeinde Sprendlingen-Gensingen vor.

Die Frage, was die Zertifizierung als Fairtrade-Town bedeute, erklärt Frau König anhand von zwei Beispielen. Die Verwaltung macht Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Fairtrade-Produkte und integriert fair gehandelte Produkte in der Verwaltung.

TOP 3.4:

Besuch von Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Sommerreise am 31.08.2023

Ministerpräsidentin Malu Dreyer besuchte im Rahmen ihrer diesjährigen Sommerreise insgesamt sechs sogenannte Leuchttürme der Nachhaltigkeit. Das seit vielen Jahren bestehende Engagement in der Verbandsgemeinde im Bereich der Nachhaltigkeit nahm Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum Anlass, die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen als Station auf ihrer Sommerreise am 31.08.2023 zu besuchen und sich ein genaueres Bild über die vielseitigen Aktivitäten vor Ort zu machen. Aktuell wird bspw. für die Verbandsgemeinde eine kommunale Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Projekts „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ erarbeitet.

In der Johannishalle in Sankt Johann wurden der Ministerpräsidentin bei einem Rundgang zu verschiedenen Infoständen einige Projekte und Maßnahmen vorgestellt, die sowohl in der sozialen als auch ökologischen Nachhaltigkeit in der Verbandsgemeinde umgesetzt werden. Dabei konnte sie mit den einzelnen Akteuren ins Gespräch kommen und sich genauer über die tägliche Arbeit informieren. Der Rundgang umfasste die Infostände des Nachhaltigkeitsmanagements, der Energieagentur, des Armuts- und Flüchtlingshelfers, der Partnerschaft mit der ukrainischen Gemeinde Boratyn, der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde, des Beirats für Migration und Integration des Verbandsgemeinderates sowie des Beirats für Menschen mit Behinderungen des Verbandsgemeinderates.

Im Anschluss ging es gemeinsam zum Marktplatz in Sankt Johann, wo der Mobile Dorfladen Sprendlingen-Gensingen als Praxisbeispiel sozialer Nachhaltigkeit besichtigt wurde. Ministerpräsidentin Dreyer kam mit den Ehrenamtlichen und vielen Bürgerinnen und Bürgern bei Verpflegung durch die Sankt Johanner Landfrauen mit frischem Kuchen und Getränken vom Sankt Johanner Weingut ins Gespräch.

Beim Besuch zeigte sich die Ministerpräsidentin beeindruckt von der vielseitigen Arbeit, die bereits seit vielen Jahren in der Verbandsgemeinde ehrenamtlich und hauptamtlich im Bereich der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes geleistet wird. Sie bezeichnete die Verbandsgemeinde als Vorreiter in diesen Bereichen. Begleitet wurde die Ministerpräsidentin von Mitgliedern des „Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz“, der die Landesregierung berät.

Der Mitteilungsvorlage sind Bilder vom Besuch beigefügt.