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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und IndustrieparkBingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2023

vom 27.02.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. § 95ff Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz (GemO), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 3.644.003 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — - 1.278.460 Euro

der Jahresüberschuss —  2.365.543 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 2.657.043 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 332.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — -1.520.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -1.188.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — -1.469.043 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  100.000 Euro.

§ 5

Eigenkapital

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Haushaltssatzung lag noch keine festgestellte Bilanz der Jahre 2014 bis 2022 vor.

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2013 beträgt  —  14.320.266,82 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014

beträgt vorläufig  —  14.986.912,53 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015

beträgt vorläufig  —  16.147.221,13 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016

beträgt vorläufig  —  17.818.743,65 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017

beträgt vorläufig  —  16.886.252,89 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018

beträgt vorläufig  —  16.246.994,68 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019

beträgt vorläufig  —  21.065.447,65 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020

beträgt vorläufig  —  18.813.447,98 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021

beträgt vorläufig 18.432.500,36 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beträgt vorläufig  —  26.092.410,36 Euro.

§ 6

Verbandsumlage

Eine Verbandsumlage wird nicht festgesetzt.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze zur Einzeldarstellung von Investitionen im jeweiligen Teilhaushalt wird nicht festgelegt.

Bingen am Rhein, den 27.02.2023
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.01.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 13.03.2023 bis Freitag, 24.03.2023

montags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

dienstags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, Zimmer Nr. 33, öffentlich aus.

Bingen am Rhein, den 27.02.2023
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer, Verbandsvorsteher

Hinweis nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 KomZG i.V. mit § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim, 55411 Bingen am Rhein, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bingen am Rhein, den 27.02.2023
ZwV Gewerbe- und Industriepark
Bingen am Rhein und Grolsheim
Manfred Scherer, Verbandsvorsteher