Am Montag, den 29.01.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans Bergmann die 32. Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann in der Johannishalle in St. Johann statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es sind keine Einwohner anwesend.
TOP 2: Nutzungsänderung einer Garage in Arbeitsplatz für Fahrzeugpflege. (24001)
Sach- und Rechtslage:
Hinweis:
Der Antrag ist am 19.12.2023 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monate nach Eingang verweigert wurde.
Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung einer genehmigten Garage mit Anbau, in einen Arbeitsplatz für Fahrzeugpflege.
Betriebsbeschreibung, Lageplan und Pläne sind dieser Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles.
Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).
Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nicht nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein; das Einvernehmen der Gemeinde ist zu versagen.
Verlauf der Beratung:
Der Rat diskutiert das Bauvorhaben und ist der Meinung, dass die Umgebungsbebauung durch die Umnutzung nicht gestört wird. Ratsmitglied Nitz beantragt, dem Begehren stattzugeben, was einvernehmlich beschlossen wird.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat St. Johann versagt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB, da sich das Vorhaben nicht nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Sollte der Antragsteller eine detaillierte Betriebsbeschreibung und einen Umnutzungsantrag, Umnutzung von Räumen (WC und Pausenraum), nachreichen, wird sich der Ortsgemeinderat St. Johann erneut mit dem Vorhaben befassen.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanzielle Auswirkung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Nein-Stimmen: 11
Damit ist das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
TOP 3: Mitteilungen und Anfragen
TOP 3.1: Hindernisse
Ratsmitglied Josten schlägt vor, an 2 Stellen am Marktplatz „Hindernisse“ aufzustellen, um ein Zerfahren der Grünstreifen durch Fahrzeuge zu verhindern. Dazu schlägt er vor, Findlinge zu platzieren oder Poller aufzustellen. Ortsbürgermeister Bergmann wird sich die Angelegenheit mit der Bauverwaltung anschauen.