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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Das Sozialamt der Verbandsgemeinde informiert:

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) - Wer hat Anspruch?

Hilfe zum Lebensunterhalt steht grundsätzlich Personen zu, die wegen Krankheit voraussichtlich,

für mehr als sechs Monate außerstande sind

mindestens drei Stunden täglich

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.

Es darf aber keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegen, da dann die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ das Richtige ist.

Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel,

keine ausreichende Hilfe durch Angehörige (z.B. Ehegatte oder Lebenspartner)

kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen.

Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)

Der notwendige Lebensunterhalt wird über die sogenannten Regelsätze abgegolten und umfasst z.B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Darüber hinaus gibt es spezielle Leistungen, die nicht im Regelsatz enthalten sind, wie:

Kosten der Unterkunft, z.B. Miete, Nebenkosten und Heizung…

Mehrbedarfszuschlag, z.B. für Schwangere oder Menschen mit bestimmten Behinderungen

Übernahme der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung

Nachweis einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten

Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld

Vermögensnachweise, beispielweise Spar- und Bankguthaben

Mietvertrag mit allen Nebenkosten bzw. Auflistung aller Hausnebenkosten (Bei Eigentum)

Versicherungsbescheide (Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld, Lebensversicherung)

Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Wer hat Anspruch?

Leistungsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen:

das Rentenalter erreicht haben

wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können. (Volle Erwerbsminderung) Außerdem müssen sie älter als 18 Jahre sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. (Erwerbsfähiges Alter)

im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten (Bitte bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen melden)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen aber nur Menschen, die wenig Geld haben. Also Menschen die es mit ihrem Einkommen und Vermögen nicht schaffen, ihre Wohnung und den Lebensunterhalt zu bezahlen.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Sie bekommen das Geld nach sogenannten Regelsätzen. Zusätzlich bekommen sie noch weitere Beträge, wie z.B. die Kosten für Wohnung und Heizung.

Die Grundsicherungs-Zahlung umfasst insgesamt:

den persönlichen Regelsatz

Kosten für Wohnen und Heizen (angemessene Kosten)

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ 17 Prozent zusätzlich zum Regelsatz

Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung

Außerdem gibt es noch einmalige Zahlungen,

Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte

Bekleidung

Die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung

z.B. Feststellung des Rentenversicherungsträgers, Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Personalausweis

Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers/ der Antragstellerin

Sämtliche Einkommen- und Vermögensnachweise, wie z.B. Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Sparbücher, Lebensversicherung, Auto.

Scheidungsbeschluss oder-urteil

Wenn Sie geschieden sind.

Mietvertrag mit allen Nebenkosten bzw. Auflistung aller Hausnebenkosten (Bei Eigentum)

Versicherungsbescheide (Hausrat, Haftpflicht, Sterbegeld, Lebensversicherung)

Bitte beachten sie, dass bei Grundsicherung und HLU sämtliches Einkommen (Rente, Kindergeld, Arbeitsentgelt, etc.) angerechnet werden.

Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweise, ist einzelfallabhängig. Es kann sein das wir weitere Unterlagen anfordern müssen, z.B. aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel.

Um die tatsächlich Höhe zu leistende Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung zu errechnen, könne Sie sich gerne Persönlich oder Telefonisch an unser Sozialamt wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Ansprechpartner sind:

Herr Schäfer, Daniel

Frau Schmidtke, Christina

Herr Omar, Ahmad

06701 201 - 206

06701 201 - 208

06701 201 - 227

d.schaefer@vg-sg.de

c.schmidtke@vg-sg.de

a.omar@vg-sg.de

Verbandsgemeindeverwaltung

Sprendlingen-Gensingen

Elisabethenstraße 1

55576 Sprendlingen