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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 11/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aufbaugemeinschaft Wolfsheim

Die Aufbaugemeinschaft Wolfsheim lädt hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung ein am Mittwoch, dem 29.03.2023 um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Ringstraße ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits zwischen 18:15 und 19:00 Uhr.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Mitgliederversammlung

2.

Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden Heiko Walldorf

3.

Ernennung von Schriftführer und Stimmzählern

4.

Bericht des Rechners, Entlastung des Vorstandes und des Rechners (unter Vorbehalt der Prüfung durch die Wiederaufbaukasse)

5.

Neuwahl des Vorstandes der Aufbaugemeinschaft

6.

Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters durch den Vorstand

7.

Beratung und Beschlussfassung: Abtrennung und Verschiebung von Wolfsheim II

8.

Verschiedenes

Das Aufbaugebiet (§ 11 Absatz 2 Weinbergsaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Wolfsheim.

Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet, sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (z.B. Pächter) (vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 WAG).

Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben, da die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden muss. Für den Nachweis der Stimmzahl sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen.

Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Addition ihrer im Aufbaugebiet (Gemarkung Wolfsheim) gelegenen Weinbergsflächen vorzunehmen.

Wolfsheim, den 28.02.2023
Aufbaugemeinschaft Wolfsheim
gez. Heiko Walldorf, 1. Vorsitzender