(Aspisheim, Gensingen, Grolsheim und Horrweiler)
Für November 2023 soll vom Amtsgericht Bingen eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk: Nord ernannt werden, da die bisherige Schiedsperson aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Eine Schiedsperson wird auf Vorschlag der Gebietskörperschaft, für deren Gebiet sie bestellt werden soll, von dem Direktor des Amtsgerichts ernannt. Über den Vorschlag für den Schiedsamtsbezirk: Nord (Aspisheim, Gensingen, Grolsheim und Horrweiler) soll in der Sitzung des Verbandsgemeinderats Sprendlingen-Gensingen am 27.04.2023 beraten und beschlossen werden.
Wir bitten Sie, sich bei Interesse an diesem Ehrenamt bis zum 31.03.2023 zu bewerben.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an:
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Frau Kalkan
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen
oder per E-Mail an bewerbung@vg-sg.de.
Bei Rückfragen steht Ihnen der Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung:
Herrn Thomas Müller (Tel.: 06701-201-201, E-Mail: t.mueller@vg-sg.de).
Bitte legen Sie der Bewerbung eine Einverständniserklärung bei, dass Sie damit einverstanden sind beim Amtsgericht als Schiedsperson vorgeschlagen zu werden.
Ein Bewerber/eine Bewerberin für das Schiedsamt muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden:
| 1. | wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist, |
| 2. | wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist, |
| 3. | wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, |
| 4. | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, |
| 5. | wer zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht. |
Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat oder seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.
Die Bewerber für den Schiedsamtsbezirk: Nord sollten daher ihren Wohnsitz in den oben genannten Ortsgemeinden haben.