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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Vom Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen

Am Dienstag, den 29.11.2022 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer die 21. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.

Ratsmitglied Dr. Richard Auernheimer beantragte die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes unter dem über die Veränderung in der Leitung der Verbandsgemeindewerke beraten wurde. Dementsprechend stimmt der Verbandsgemeinderat der Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um einen neuen TOP 5 sowie im nichtöffentlichen Teil um einen neuen TOP 8 mit 9 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.

Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt.

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe

Sach- und Rechtslage:

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Los 1 (Flächennutzungsplan, Umweltbericht, Konzept Regenerative Energien) wurde um Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VGV europaweit ausgeschrieben.

Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb wurden am 04.05.2022 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de eingestellt. Die Auftragsbekanntmachung für das europaweite Vergabeverfahren wurde am 04.05.2022 an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union abgesandt.

Zusätzlich wurde die Auftragsbekanntmachung auf der Homepage der VG Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht sowie bei

- www-bund.de

- bi Medien GmbH

- Submissions-Anzeiger Verlag GmbH und

- Subreport Verlag Schawe GmbH.

Während der Teilnahmefrist haben sich 8 Interessenten für den Wettbewerb freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 07.06.2022, 11.00 Uhr, waren 6 Teilnahmeanträge elektronisch auf der Vergabeplattform eingegangen.

Nach Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge wurden 5 Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Die Aufforderung zur Verhandlung wurde am 14.09.2022 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz eingestellt.

Zum Eröffnungstermin am 17.10.2022, 11.00 Uhr, hatten 4 Bieter ihre Angebote form- und fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht.

Gefordert war das Honorarangebot mit Benennung des Projektleiters sowie des stv. Projektleiters sowie eine Einverständniserklärung zu dem von der VG-Verwaltung vorgegebenen Vertragsentwurf.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die Vergabestelle, liegen die abgegebenen Angebote zwischen 276.972,70 € bis 349.620,12 €.

Alle Bieter wurden zu einem Bietergespräch am 02.11.2022 eingeladen. Das Bewertungsgremium setzt sich aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und Mitarbeiter*innen der VG-Verwaltung zusammen.

Die Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und die Ergebnisse können Sie der nichtöffentlichen Anlage entnehmen.

Das Bewertungsgremium empfiehlt, den Auftrag für Los 1 der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, bestehend aus dem Flächennutzungsplan, dem Umweltbericht und dem Konzept Regenerative Energien an den Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zu erteilen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt.

Er erklärt, dass die Haushaltsmittel eingestellt sind. Es gab eine umfangreiche Ausschreibung, bei der BSW & Partner GmbH den Auftrag für Los 1 der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gewonnen haben.

Es werden keine Fragen gestellt.

Frau Bucher dankt Herr Schwarz für das sein bemerkenswertes Engagement trotz der vielen Termine.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für Los 1 der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, bestehend aus dem Flächennutzungsplan, dem Umweltbericht und dem Konzept Regenerative Energien an den Bieter mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zu vergeben.

Finanzielle Auswirkung:

Die benötigten Mittel für diese Planungsleistung stehen im Haushalt zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Beteiligungsangelegenheiten;

Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Beitragsordnung der Rheinhessen-Touristik GmbH

Sach- und Rechtslage:

Für diesen Tagesordnungspunkt hat uns die Rheinhessentouristik GmbH folgenden Text zur Verfügung gestellt:

„Am 28. Juni 2022 hat die Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH eine vom Aufsichtsrat empfohlene Satzungsänderung sowie die Anpassung der Beitragsordnung für 2023 beschlossen.

Dieser Beschluss steht unter Vorbehalt der notwendigen Beschlüsse in den Gremien der Gesellschafter. Die notwendige Beurkundung der Satzungsanpassung ist anvisiert für die nächste Gesellschafterversammlung der Rheinhessen-Touristik GmbH am 2. Dezember 2022.

Mit Schreiben vom 8.6.2022 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mitgeteilt, dass aus kommunalaufsichtsbehördlicher Sicht gegen die vorliegende Satzungsänderung keine Anhaltspunkte für die Erhebung von Bedenken vorliegen. Sie weist aber darauf hin, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. § 92 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GemO durch jede an der Gesellschaft beteiligte Kommune (§§ 87 und 91 GemO) gegenüber der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Somit hat jede Kommune ihr zuständiges Gremium die Befassungskompetenz einzuräumen.

Inhaltlich hat die Geschäftsführung einen Beschluss umgesetzt, die bisher geltende Regelung im §5 (2) bei Zusammenschlüssen, Eingliederungen und sonstigen Fusionen aus der Satzung herauszunehmen. Diese Regelung sah zur finanziellen Stabilisierung der GmbH, die Übernahme der Rechten und Pflichten bei kommunalen Fusionen vor, die zu einer Doppelbelastung des Sockelbeitrags einiger Gesellschafter in den letzten Jahren geführt haben. Die Gesellschafterversammlung hat einstimmig beschlossen auf diesen Passus zukünftig zu verzichten. Im §5 (1) wurde zudem eine redaktionelle Korrektur vorgenommen, in dem klargestellt wird, dass die Gesellschafterversammlung die Beitragsordnung beschließt sowie die Beitragsordnung unter dem Vorbehalt der Beratung der kommunalen Gesellschafter steht.

Parallel zur Satzungsänderung hat die Gesellschafterversammlung am 28.6.2022 auf Empfehlung des Aufsichtsrats eine neue Beitragsordnung beschlossen.

In der Anpassung berücksichtigt sind der Ausgleich der durch die Änderung der Satzung wegbrechenden Beiträge einzelner Verbandsgemeinden und die noch nicht durchgeführten Anpassungen der Gehälter von 3 Mitarbeitern an TVÖD. Auf der Grundlage einer Stellenbeschreibung aller Stellen in der Rheinhessen-Touristik GmbH durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, ist die Anpassung der 3 Personalstellen ab 2023 erfolgt.

Um den Fehlbetrag durch die Reduzierung Beiträge sowie der notwendigen zusätzliche Personalkosten in der GmbH auszugleichen, sieht der Beschluss der Gesellschafterversammlung eine Anhebung des Sockelbeitrags auf 4.000 € sowie des Einwohnerschlüssels auf 0,16 € vor. Das Gesamtvolumen der Gesellschafterbeiträge steigt demnach auf 533.000 €.“

Dieser Sitzungsvorlage sind als nichtöffentliche Anlagen beigefügt:

1. Entwurf der Notarurkunde zur Satzungsänderung

2. Beitragsordnung 2022 vom 10.12.2021

3. Entwurf der Beitragsordnung 2023

Die Anpassung der Beitragsordnung ist für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen mit einer jährlichen Beitragserhöhung um rd. 1.500 € auf zukünftig rd. 6.350 € verbunden.

Anträge/Anregungen/persönliche Erklärungen

Herr Auernheimer bemängelt die überdeutliche Darstellung von Bad Kreuznach auf der Webseite der Rheinhessen Touristik. Dies sollte überprüft werden. Herr Scherer bedankt sich für den Hinweis.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der von der Gesellschafterversammlung der Rheinhessentouristik GmbH am 28.06.2022 beschlossenen Satzungsänderung sowie der Anpassung der Beitragsordnung für 2023 zu. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags wird gem. § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GemO gegenüber der Aufsichtsbehörde angezeigt.

Finanzielle Auswirkung:

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist nicht mit unmittelbaren Kosten für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen verbunden. Die Beiträge sind im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde in der jeweils anfallenden Höhe zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

TOP 4.1: Erkenntnisbericht zur Prävention einer Energiemangellage

Inhalt der Mitteilung:

Nachfolgend informieren wir kurz über den Verlauf der Planungen innerhalb der Verbandsgemeinde zum Thema „Energiemangellage“.

Von Seiten des Landes wurde Ende September 2022 eine Rahmenempfehlung zur Gasmangellage mit einem Muster für einen Alarmplan Stromausfall herausgegeben. Hierin wurden einige Informationen und Aufgaben niedergeschrieben.

Zwecks Abstimmung auf Kreisebene fand eine gemeinsame Besprechung zum Thema Gasmangellage auf Bürgermeisterebene am 10.10.2022 statt. Hier wurde unter anderem mitgeteilt, dass ein Verwaltungsstab zur Koordination und Erarbeitung eines Konzeptes auf VG-Ebene eingerichtet werden soll. Weiterhin sollen die Kommunen entsprechende Alarmpläne für die sogenannten Stufen 1-3 (kommunale Ebene) erstellen. Hierbei wäre unter anderem zu berücksichtigen, dass wir für einen Zeitraum von ca. 72 bis 96 Stunden (3-4 Tage) die Zuständigkeit haben. Es sind unter anderem Wärmeinseln, Informationspunkte, Punkte für das Absetzen von Notrufen und Evakuierungsräume herzurichten.

Kurze Definition:

Bei Wärmeinseln handelt es sich um Räumlichkeiten zur temporären Aufnahme von Menschen, die sich ansonsten in kalten Gebäuden aufhalten müssen und sich für wenige Stunden aufwärmen wollen. Hier gibt es keine Versorgung.

Evakuierungsräume sind Räumlichkeiten mit Schlafmöglichkeiten (z. B. Feldbetten), Verpflegung inkl. Aufenthaltsraum mit Sitzmöglichkeiten - vorgesehen für Härtefälle, die sich in einer Extremlage nicht mehr selbstversorgen können und keine andere Möglichkeit der Unterbringung haben; auch mit der Möglichkeit der hausärztlichen Abdeckung und Medikamentenversorgung. Die Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten ist für 1 % unserer Bevölkerung (ca. 150 Personen) vorzusehen.

Bei Informationspunkten handelt es sich um Örtlichkeiten, wo sich die Bevölkerung aktuelle Informationen einholen kann.

Orten oder Punkte zum Absetzten von Notrufen müssen eingerichtet werden, wenn das Telefon- bzw. Handynetz nicht mehr zur Verfügung steht.

Der erwähnte Verwaltungsstab wurde von unserer Verwaltung schon vor der o. g. Besprechung eingerichtet und besteht neben dem Bürgermeister/Ersten Beigeordneten aus Vertretern der Fachbereiche, Stabstellen und VG-Werken.

Von Seiten unserer Freiwilligen Feuerwehr wird in einer Arbeitsgruppe der entsprechende Alarmplan „Stromausfall“ aus Sicht der Feuerwehr ausgearbeitet und entsprechende Handlungsempfehlungen und Meldebögen erstellt. Die von der VG zu klärenden Punkte werden anschließend eingearbeitet.

In Absprache mit dem Sprecher der Arbeitsgruppe haben wir uns darauf verständigt, dass die o. g. Anlaufpunkte und Räumlichkeiten sich nicht in den direkten Räumlichkeiten der Feuerwehr, jedoch in unmittelbarer Nähe befinden. Hierdurch wird der Ablauf der Feuerwehr nicht beeinträchtigt, dennoch der Informationsfluss auf eine kurze Strecke beschränkt. Denn es ist zu beachten, dass die Kommunikation mittels Telefon/Handy bei einem Stromausfall eingeschränkt bzw. gar nicht mehr vorhanden ist.

Sollten keine Notrufe mehr von der Bevölkerung über das Telefon-/Handynetz abgesetzt werden können, ist vorgesehen, dass dies über das Funknetz der Feuerwehr über die Funkeinsatzzentralen zur Feuerwehrleitstelle in Mainz erfolgen soll. Hierzu werden die o. g. Anlaufpunkte zum Absetzen von Notrufen eingerichtet. Diese werden sich nach heutigem Stand an den Feuerwehrgerätehäusern befinden. (Eine entsprechende Info an die Bevölkerung wird in Kürze erfolgen.)

Die erwähnten Wärmeinseln werden wir, zwecks kurzer Wege, in unmittelbarer Nähe zu den Feuerwehrgerätehäusern vorsehen. Dies ist aber noch mit den Ortsbürgermeistern abzustimmen.

Dies wäre in Aspisheim die Gutenbornhalle, in Badenheim das Gemeindezentrum, in Grolsheim das DGH, in Horrweiler das DGH, in Sankt Johann der Jugendraum, in Welgesheim der Jugendraum und in Wolfsheim das DGH. In den weiteren Ortsgemeinden befinden sich die Wärmeinseln etwas weiter entfernt, aber noch in funktechnischer Erreichbarkeit/kurzer fußläufiger Entfernung: In Gensingen die Goldberghalle, in Sprendlingen die Wißberghalle und in Zotzenheim das DGH. Aufgrund der geringen Größe des Jugendraums Welgesheim kann es sein, dass wir ggfls. in die Weindorfhalle als Wärmeinsel ausweichen müssen.

An den Wärmeinseln werden wir auch die sog. Informationspunkte ansiedeln. Somit können wir personelle Ressourcen reduzieren.

Als Evakuierungsraum haben wir in Absprache mit Herrn Ortsbürgermeister Bergmann in erster Linie die Johannishalle in Sankt Johann vorgesehen. Vorteil ist hier, dass die Halle incl. Heizung autark betrieben werden kann. Die Halle verfügt über eine Notstromeinspeisung und eine Wärmepumpenheizung.

Weiterhin wurde die Möglichkeit/Notwendigkeit eines weiteren Evakuierungsraumes beleuchtet. Hierzu nähere Infos im weiteren Verlauf dieser Mittelung beim Objekt „Grundschule Gensingen.

Zum Betrieb/Zur strommäßiger Versorgung eines Evakuierungsraumes wurde einer der nachstehend genannten Aggregate angeschafft.

Weiterhin wurde sich darüber Gedanken gemacht, wie die o. g. Räumlichkeiten versorgt/betrieben werden können.

Bereits vor einigen Jahren wurde damit begonnen, unsere Feuerwehrgerätehäuser mit Einspeisemöglichkeiten für Notstrom auszustatten. Nach derzeitigem Stand verfügen 5 Gerätehäuser über die Möglichkeit der Einspeisung. Dies sind die Stützpunkte Gensingen und Sprendlingen, sowie die Gerätehäuser Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim. (Weitere Gerätehäuser folgen im nächsten Jahr; die Mittel wurden im Haushalt 2023 eingeplant; ebenfalls für entsprechende Notstromaggregate). Ebenfalls wurden vor 5 Jahren 2 entsprechende mobile Aggregate, welche zur Einspeisung geeignet sind - normale Stromerzeuger sind nicht geeignet - beschafft. Hierdurch sollte bei einem punktuellen Stromausfall der Betrieb sichergestellt werden. Die Anzahl der Aggregate reicht natürlich nicht bei einem flächendeckenden Stromausfall.

Da auch das Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung - welches im Einsatzfall als Lagezentrum dient - nicht mit einer Einspeisemöglichkeit ausgestattet ist, wurde im Oktober, im Rahmen einer Lastmessung, der benötigte Strombedarf für eine komplette Autarkie (Strom) ermittelt. Ebenfalls für die beiden Gerätehäuser der Stützpunktwehren.

Nach Vorlage der Ergebnisse wurden umgehend Angebote, für in das Hausnetz einspeisefähige Notstromaggregate, eingeholt. Wichtig neben dem Preis war auch eine kurzfristige Liefermöglichkeit. Nach Auswertung der Angebote wurde im Rahmen der Eilentscheidung der Auftrag für 4 Notstromaggregate mit einer Leistung von je 50 kVA erteilt.

Mittlerweile sind die Aggregate geliefert und mit Unterstützung der Feuerwehr auf Anhängern verlastet worden. Durch den Auftragnehmer wurden die Aggregate bereits in einen betriebsfähigen Zustand versetzt und eine Einweisung ist bereits erfolgt. Nach heutigem Stand sind diese 4 Aggregate für folgende Standorte vorgesehen: Gerätehaus Gensingen, Gerätehaus Sprendlingen, Verwaltungsgebäude sowie den Evakuierungsraum.

Zur Ausstattung und Beheizung der restlichen Feuerwehrgerätehäuser und Wärmeinseln wurden mehrere kleine Stromerzeuger mit Kabeltrommeln, Heizlüfter, Wasserkocher, Möglichkeiten zum Erwärmen von Nahrung (Babynahrung), Beleuchtungsmöglichkeiten, etc. bestellt, die zum großen Teil schon geliefert wurden.

Für die Ausstattung des Evakuierungsraumes wurde unser Lager für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften aufgestockt, sodass uns u. a. Schlafmöglichkeiten incl. der Bettwäsche für ca. 150 Personen zur Verfügung steht.

Weiterhin wurde u. a. ermittelt, welche Ausstattungsmöglichkeiten für den Evakuierungsraum z. B. bei der Jugendpflege vorhanden sind um Doppelbeschaffungen zu vermeiden. Hier vor allem Töpfe, Grills, …

Sollte es zu einem längerfristigen Stromausfall kommen, wird wie bereits geschrieben, das Telefon-/Handynetz nicht mehr zur Verfügung stehen. Ebenfalls kann es sein, dass das mobile Funknetz der Feuerwehr (Handsprechfunkgeräte über Funkmastbetrieb) ebenfalls nicht mehr zur Verfügung steht. Um die Kommunikation der Kritischen Infrastruktur - hier Feuerwehr, VG-Werke (Versorgung Wasser/Abwasser) und Verwaltung (Lagezentrum) - sicherzustellen, wurden in Zusammenarbeit mit den Fachleuten Funk aus dem Bereich der Feuerwehr verschiedene Möglichkeiten durchgesprochen. Es wurde dann mit einem Unternehmen Kontakt aufgenommen, welches Funknetze mit entsprechenden Geräten und Antennen vermietet. Ein Testpaket wurde jetzt geliefert und in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Werke (Wasserversorgung) getestet. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage war das Ergebnis des Tests noch nicht bekannt.

Unabhängig, dass wir bereits einen möglichen Evakuierungsraum haben, wurden weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen. Hier kam dann die Grundschule Gensingen ins Spiel. Bei der dortigen Heizung handelt es sich um eine Pelletheizung. Diese wird von der EDG betrieben. Aus diesem Grund wurden auch hier Gespräche geführt. Derzeit wird Seitens der EDG geprüft, wie im Falle eines Stromausfalles die Heizung weiter betrieben werden kann. Unabhängig davon haben wir auch eine Lastmessung des Strombedarfes des Gebäudes vorgenommen. Nach Vorliegen des Ergebnisses der EDG können wir dann schnell handeln und ggfls. auch die Grundschule mit einer Einspeisemöglichkeit für Notstrom ausstatten. Dieses Gebäude würde dann auch zur Verfügung stehen. Weiterhin prüft die EDG, ob im Falle eines Versorgungsengpasses von Pellets, vorab einige Palletten Pellets in Form von Sackware angeliefert werden können. Diese könnten dann im derzeitigen Lager der VG in Sprendlingen untergestellt werden. So wären wir völlig unabhängig. Auch hier steht die Rückmeldung noch aus.

Bereits im Sommer diesen Jahren haben wir bei den Ortsgemeinden eine Abfrage über gemeindeeigene Einrichtungen mit evtl. der Möglichkeit von Notstromeinspeisung abgefragt. Vor kurzem noch eine weitere Anfrage über das Vorhandensein von Stromerzeugern, Kanistern, Kraftstoff, etc.. Diese werden wir dann in Absprache, auch für die Wärmeinseln zur Versorgung der Bevölkerung einplanen, um auch hier Doppelbeschaffungen zur vermeiden.

Derzeit laufen weiterhin noch Abfragen, wo, im Falle eines Stromausfalles, Kraftstoff für die Feuerwehrfahrzeuge und Aggregate bezogen werden kann. Ebenfalls für die Fahrzeuge und Aggregate der Werke. Bereits in der Vergangenheit haben wir für die Feuerwehr eine größere Menge an Kanistern beschafft, die jetzt bereits befüllt zur Verfügung stehen. Ebenfalls sind sämtliche Aggregate, auch die neu beschafften und gelieferten komplett befüllt und einsatzbereit.

Wenn von unserer Seite und in Absprache mit der Feuerwehr alles steht, intern abgestimmt und beübt ist, erfolgt eine Information an die Bevölkerung.

Die Information an die Bevölkerung, wie im Falle des Ausfalles des Notruf-, Telefon- und Handynetzes zu verfahren ist, erfolgt in Kürze. Dies kann immer, auch unabhängig von einer „Energiemangellage“, vorkommen (Störung).

Im Amtsblatt hatten wir bereits zweimal die Bevölkerung sensibilisiert, den vorhandenen Speisevorrat aufzustocken; im Falle eines Versorgungsengpasses. Weiterhin wurden mit diesem Artikel auch Personen angesprochen, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen. Im Falle eines Stromausfalles sollten sie ebenfalls vorsorgen, damit Absaugungen, Kompressoren für Matratzen, Beatmungsgeräte, Treppenlifte, stromabhängig betriebene medizinische Geräte, etc. weiter funktionieren. Denn hier ist eine Eigenvorsorge zwingend erforderlich.

Denn vorhandene Stromerzeuger, wie z. B. bei der Feuerwehr, werden für das Betreiben von Aggregaten, Geräten und Beleuchtungsmittel, welche auf den Fahrzeugen verlastet sind, benötigt.

Dies ist ein Abriss der bereits durchgeführten Maßnahmen im Falle einer Energiemangellage. Weitere Ausführungen und zwischenzeitliche Neuerungen, werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Ratsmitglied Herr Pflug erkundigt sich, wie die Bürger an die Information kommen sollen, dass sie über die Situation im Bilde sind.

Fachbereichsleiter Herr Krollmann kündigt an, dass bereits ein Entwurf vorliegt, der derzeit in Abstimmung mit der Feuerwehr getestet und im Amtsblatt veröffentlicht wird, sobald dieser erfolgreich stattgefunden hat. Er erklärt, dass der Notfallplan mit der Feuerwehr geübt wurde und dieser dauerhaft gültig sei. Ein Notrufausfall könnte jederzeit geschehen.

TOP 4.2: Eilentscheidung nach § 48 GemO;

Kauf von Notstromerzeugern

Inhalt der Mitteilung:

Der Bürgermeister, in Vertretung der Erste Beigeordnete kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Rates oder des Ausschusses entscheiden.

Der Rat oder der zuständige Ausschuss kann in einer Sitzung die Eilentscheidung des Ersten Beigeordneten aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind (§ 48 GemO).

Die Eilentscheidung und das erforderliche Einvernehmen der Beigeordneten ist als Anlage beigefügt.

TOP 4.3: Klima-Bündnis-Resolution "Linderung von Energiearmut auf lokaler Ebene"

Inhalt der Mitteilung:

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist nach Beschluss des Ausschusses für Neue Energien und Umwelt des Verbandsgemeinderates vom 26.05.2020 und der Mitteilung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2020 Mitglied des Klima-Bündnisses. Das Klima-Bündnis ist das größte Städtenetzwerk Europas, das sich dem Klimaschutz verschrieben hat.

Am 29. September 2022 wurde bei der jährlichen Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis von den Mitgliedsstädten und -gemeinden die Klima-Bündnis-Resolution zur Selbstverpflichtung der Mitglieder, Energiearmut vor Ort zu beseitigen, verabschiedet.

Die Verbandsgemeinde berücksichtigt bereits vielerlei der in der Resolution genannten Maßnahmen:

-

Beschlussfassung zur Einsparung von Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 95 %

-

Kommunale Förderprogramme zur energetischen Sanierung als Anreiz zur energetischen Sanierung

-

Beteiligung bei der Verbesserung des ÖPNV durch den Landkreis Mainz-Bingen

-

Kommunale Energieagentur Sprendlingen-Gensingen

• Energieeinspar- und Fördermittelberatung

• Bildungsarbeit zum sparsamen Umgang mit Energie

• Zielgruppengerechte Informationsveranstaltungen zu energetischer Sanierung, Energieeinsparmöglichkeiten, Erneuerbare Energien; bspw. für Geflüchtete

• Verleih von Energiekostenmessgeräten

-

Beratung und Unterstützung durch Armuts- und Flüchtlingshelfer der VG

Resolution des Klima-Bündis, verabschiedet bei der Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis in Hesperingen, Luxemburg, am 29.09.2022:

Linderung von Energiearmut auf lokaler Ebene

Klima-Bündnis-Resolution zur Selbstverpflichtung der Mitglieder, Energiearmut vor Ort zu beseitigen.

Vorgelegt von der Europäischen Geschäftsstelle des Klima-Bündnis

Präambel

In Zeiten von Krieg, steigender Inflation, zunehmender sozialer Ungerechtigkeit und katastrophaler Erderhitzung ist es von größter Bedeutung, dass drastisch steigende Energiekosten die ohnehin schon beunruhigende Energiearmut in Europa nicht noch verschlimmern. Der Schutz gefährdeter Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen muss Priorität haben, wenn wir eine gerechte Energiewende gewährleisten wollen.

Die Klima-Bündnis-Mitglieder bestätigen und verstärken hiermit ihr Engagement für sozial gerechtes Klimahandeln und die Bekämpfung von Energiearmut vor Ort unter Einbeziehung aller damit verbundenen sozialen und technischen Dienste, um gefährdete Haushalte bestmöglich zu unterstützen.

Hintergrund

In der Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder, die 2021 in Wels verabschiedet wurde, haben sich die Mitglieder freiwillig verpflichtet, Energiearmut zu bekämpfen und Verantwortung für eine gerechte Transformation zu übernehmen.1 Ein Jahr später gibt eine dramatisch veränderte Situation Anlass, diese Selbstverpflichtung mit Lösungen zu verstärken, die der Dimension des Problems angemessen sind.

Im Jahr 2010 definierte das Weltwirtschaftsforum Energiearmut als den fehlenden Zugang zu nachhaltigen und modernen Energiedienstleistungen und -produkten. Energiearmut kann demnach unter allen Bedingungen auftreten, die durch einen Mangel an angemessenen, erschwinglichen, zuverlässigen, qualitativ hochwertigen, sicheren und umweltverträglichen Energiedienstleistungen zur Unterstützung der Entwicklung gekennzeichnet sind.2

Die EU-Kommission schlägt nun vor, Energiearmut3 und gefährdete Haushalte wie folgt zu definieren:

„Energiearmut“ ist der fehlende Zugang eines Haushalts zu wesentlichen Energiedienstleistungen,

die einen angemessenen Lebensstandard und Gesundheit unmöglich machen, einschließlich angemessener Wärme, Kühlung, Beleuchtung und Energie für den Betrieb von Geräten im jeweiligen nationalen Kontext, in der bestehenden Sozialpolitik und in anderen relevanten Politikbereichen4.

„Gefährdete Haushalte" sind Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind, oder Haushalte, einschließlich Haushalte mit mittlerem Einkommen, die besonders hohen Energiekosten ausgesetzt sind und nicht über die Mittel verfügen, das von ihnen bewohnte Gebäude zu renovieren5.

In der Praxis haben vulnerable Bürger*innen entweder keinen Zugang zu Energiedienstleistungen oder die Nutzung dieser Energiedienstleistungen untergräbt ihre Fähigkeit, andere wichtige Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diejenigen, die von Energiearmut betroffen sind, können schwerwiegende Auswirkungen auf ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden, ihre soziale Integration und ihre Lebensqualität haben.

Eine EU-weite Umfrage aus dem Jahr 2020 ergab, dass 8 % der EU-Bevölkerung ihre Wohnungen nicht ausreichend warm halten können und diese Zahl nimmt zu. Dies betrifft nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, auch Haushalte mit unterem und mittlerem Einkommen sind zunehmend von Energiearmut betroffen. Im europäischen Kontext hat der Krieg in der Ukraine den Druck auf die Energieversorgung weiter erhöht und zu einem Anstieg der Energiekosten und einer weit verbreiteten Inflation geführt. Die Gas- und Energiepreise hatten sich aufgrund der Corona-Pandemie bereits verdreifacht und Putins Krieg hat dazu geführt, dass die Preise Mitte 2022 bis zu sechsmal höher waren als nur 12 Monate zuvor, was die Haushalte der (unteren) Mittelschicht noch stärker der Energiearmut aussetzt. 6.

Erschwerend kommt hinzu, dass etwa 75 % des derzeitigen EU-Gebäudebestands nicht energieeffizient sind. Das bedeutet, dass ein großer Teil der von uns genutzten Energie verschwendet wird. Wenn man sich auf die Energieeffizienz während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes7 konzentriert, können solche Energieverluste minimiert und die Energiekosten gesenkt, während gleichzeitig der Komfort und die Lebensqualität erheblich verbessert werden. Die Sanierung bestehender Gebäude zur Maximierung ihrer Energieleistung, der Vorrang der Energie-effizienz bei Neubauten und die Verwendung nachhaltiger Baumaterialien mit geringem Energieaufwand sind daher der Schlüssel zur Verbesserung unseres Gebäudebestands und zur Bekämpfung der Erderhitzung und Energiearmut.

Resolutionstext

Die Klima-Bündnis-Mitglieder erkennen Folgendes an:

Energiearmut ist zwar ein europaweites, wenn nicht gar globales Problem, doch die lokalen Erscheinungsformen sehen in jeder Region und an jedem Ort anders aus. Auch aus diesem Grund spielt die lokale und regionale Ebene eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Energiearmut und damit auch bei

-

der Produktion von nachhaltiger Energie, zum Beispiel durch die Förderung von Energiegenossenschaften und Energiegemeinschaften8, 9

-

der Beeinflussung der Energiepreise, zum Beispiel durch kommunale und regionale Einrichtungen

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der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, zum Beispiel durch Anreize für umfassende Renovierungen

-

und der Zugänglichkeit zu öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel durch eine entsprechende lokale Planung

Nicht umsonst ist Energiearmut zu einem vorrangigen Thema der lokalen Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik geworden; die Einbeziehung sozialer Kriterien in unsere Klima- und Energiepolitik ist von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang müssen die Planungs- und Entscheidungsprozesse der lokalen und regionalen Klima-, Energie- und Verkehrspolitik in enger Zusammenarbeit mit den für die sozialen Dienste10 zuständigen Stellen durchgeführt werden.

Klima-Bündnis-Mitglieder verpflichten sich hiermit selbst, politische Führungsstärke zu zeigen, indem sie:

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Das Ziel, die Energiearmut bis spätestens 2050 zu beseitigen, und die Verpflichtung zur Klimaneutralität bis zum selben Jahr verfolgen.

-

Ihr lokales Umfeld im Hinblick auf Energiearmut analysieren und geeignete Methoden und Indikatoren ermitteln, um die Auswirkungen ihrer Maßnahmen angemessen zu überwachen.

-

Strategien und Maßnahmen zur Verringerung des Anteils der von Energiearmut betroffenen lokalen Bevölkerung entwickeln und umsetzen.

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Soziale Aspekte und Entwicklungen in der lokalen Energie- und Klimapolitik berücksichtigen und sowohl Sozialämter als auch die lokale Zivilgesellschaft in die Ausarbeitung der erforderlichen Pläne einbeziehen.

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Über verhaltensbedingte Energieeinsparungen hinausgehen und den Energiebedarf des Gebäudebestands durch umfassende Renovierungen und Maßnahmen, die die Effizienz in den Vordergrund stellen, drastisch senken.

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Die lokale Transformation hin zu erneuerbaren Energien auf allen Ebenen beschleunigen und Bürger*innenbeteiligung durch Rahmenbedingungen und Sozialtarife für Haushalte in Energiearmut unterstützen.

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Maßgeschneiderte Lösungen zur kurz- und langfristigen Bekämpfung der Energiearmut unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitplanung der Maßnahmen finanzieren. Dabei sollten technische „Lock-ins“ vermieden werden.

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Die Renovierungsrate von Gebäuden erhöhen und gewährleisten, dass Renovierungen mit Blick auf eine optimale Energieeffizienz durchgeführt werden.

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Einen unterstützenden politischen und finanziellen Rahmen für die Renovierung von Mietgebäuden, Sozialwohnungen und Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind, ausarbeiten.

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Den Zugang zu und die Häufigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln als wichtige Verbindung zu relevanten Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie zu Arbeitsplätzen und Freizeitaktivitäten verbessern.

Die Klima-Bündnis-Mitglieder fordern die europäische und nationale Ebene dazu auf:

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Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern oder -technologien zu entwickeln, um eine Vielfalt von erneuerbaren Energiequellen und -technologien in Verbindung mit regionalen und lokalen Besonderheiten zu gewährleisten.

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Einen geeigneten nationalen und europäischen Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Energiearmut zu schaffen.

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Das Mandat der Städte und Gemeinden bei der Bekämpfung der Energiearmut zu stärken, wobei die Kommunen als die Regierungsebene anerkannt werden, die den schutzbedürftigen Bürger*innen am nächsten ist und die am besten in der Lage ist, maßgeschneiderte Maßnahmen vor Ort durchzuführen.

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EU-Rechtsvorschriften zu genehmigen und maßgeschneiderte nationale Rechtsrahmen zum Schutz von Mieter*innen und Hausbesitzer*innen in prekären Situationen mit finanziellen und rechtlichen Instrumenten zur Bewältigung der oft kosten-, fach- und arbeitsintensiven tiefgreifenden Renovierungsarbeiten zu entwickeln.

-

Kommunen mit finanziellen Mitteln, geeigneten steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen sowie den richtigen technischen und personellen Ressourcen für die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel auszustatten und zu unterstützen.

1Erklärung von Wels: Charta der Klima-Bündnis-Mitglieder, 8 September 2021, URL: https://www.klimabuendnis.org/fileadmin/Inhalte/1_About_us/Association_docs/CA_Charter_2021/Charta_der_Klima-B%C3%BCndnis-Mitglieder_DE_2021.pdf

2 Habitat for Humanity International: Energy Poverty: effects on development, society, and environment, URL:

https://www.habitat.org/emea/about/what-we-do/residential-energy-efficiency-households/energy-poverty

3 Die Definitionen werden derzeit auf EU Ebene weiterentwickelt.

4 Definition von Energiearmut gemäß Artikel 2(49) der neugefassten Energieeffizienzrichtlinie.

5 Definition der gefährdeten Haushalte gemäß Artikel 2 Absatz 27 der Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

6 Eero Ailio, stellvertretender Referatsleiter der GD Energie, während der Auftaktveranstaltung des Energiearmut-Bereichs des Konvents der Bürgermeister - EU am 11. März 2022, URL:

https://www.youtube.com/watch?v=Rh7t5UgiTGg

7 Europäische Kommission: Energieeffizienz in Gebäuden, URL: https://ec.europa.eu/info/news/focus-energy-efficiency-buildings-2020-lut-17_en

8 Barrio Solar, URL: https://ecodes.org/hacemos/energia-y-personas/energia-comun//barrio-solar/barrio-solar-zaragoza-actur

9 Energiegemeinschaft in einem energiearmen Viertel (Torreblanca Illumina), URL: https://projects2014-2020.interregeurope.eu/fileadmin/user_upload/tx_tevprojects/library/file_1650620827.pdf

10 Im Energy Poverty Advisory Hub ATLAS finden Sie verschiedene inspirierende Fallstudien zur Bekämpfung der Energiearmut auf der lokalen Ebene: https://energy-poverty.ec.europa.eu/discover/epah-atlas_en

TOP 4.4: Rückmeldung zur Anfrage der vermehrten Verspätungen im Schienenverkehr vom 26.09.2022

Inhalt der Mitteilung:

Folgende Rückmeldung erging am 07.10.2022 zu der Anfrage in Bezug auf die Verspätungen im Schienenverkehr, z.B. zwischen Bingen und Alzey, durch den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr RLP Süd:

…aufgrund von Signalstörung in Alzey kommt es derzeit zu Verspätungen und Teilausfällen. Laut DB und dem zuständigen Verkehrsunternehmen Vlexx konnte der Schienenersatzverkehr so kurzfristig nicht eingerichtet werden. Die Züge sollten ab sofort wieder normal fahren. …

TOP 4.5: Teilnahme am Projekt "Biodiversitätsleitfaden" der TH Bingen und Energieagentur Rheinland-Pfalz

Inhalt der Mitteilung:

Die Verbandsgemeinde nimmt aktuell an einem Projekt der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kooperation mit der Technischen Hochschule Bingen teil, bei dem im Rahmen eines Studiumprojekts von Studentengruppen kostenfrei Biodiversitätsleitfäden zu verschiedenen Schwerpunkten für interessierte Gemeinden in Rheinland-Pfalz erstellt werden.

Diese Biodiversitätsleitfäden werden im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 von den Studenten erstellt und haben einen Umfang von rund 15-20 Seiten. Neben der Verbandsgemeinde nehmen die Ortsgemeinden Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen und Wolfsheim an dem Projekt teil.

Für die Verbandsgemeinde wurde als Thema für den Leitfaden die biodiversitätsfördernde Umgestaltung des Vorgartens der Verbandsgemeindeverwaltung ausgewählt. Der Leitfaden soll als Vorbild für die Gestaltung von Vorgärten kommunaler Liegenschaften, privater Wohngebäude und gewerblich genutzter Gebäude dienen. Die Umsetzung der im Leitfaden erarbeiteten Maßnahmen ist für das Jahr 2023 vorgesehen und entsprechende Mittel sind im Haushalt angesetzt.

TOP 4.6: Stand des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses

Ratsmitglied Herr Pitthan erkundigt sich nach dem Sachstand des Neubaus in Horrweiler Aspisheim. Ratsmitglied und Wehrleiter Herr Ott berichtet, dass die Planung im Gang sei und es bereits eine grobe Kostenschätzung gebe. Herr Ott verweist auf die Verwaltung, die den größeren Kenntnisstand habe.

Herr Krollmann erklärt, Gespräche mit Planern über die Kostenschätzung sind geführt worden, das Grundstück sei vorhanden und die Mittel für den Haushalt für das nächste Jahr eingeplant.

Bürgermeister Scherer ergänzt, dass die Planung im 1. Quartal 2023 den Gremien vorgelegt wird.

TOP 5: Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR; Information über das Ausscheiden der Vorständin

Ab dem 01.07.2023 wird Frau Glöde die Verbandsgemeindewerke AöR verlassen. Nach einstimmiger Zustimmung des Verwaltungsrates wurde ein entsprechender Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Trennung geschlossen.