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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 11/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine

Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Ortsgemeinde Gensingen gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursacht werden können. Manchmal ist dies die Folge davon, dass Grabmale nicht standsicher errichtet worden sind, etwa weil die Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel mangelhaft vorgenommen worden ist. Eine weitere Ursache kann aber auch sein, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen von Särgen verloren geht. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

In diesem Jahr werden die Grabmale durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 § 9 der Gartenbauberufsgenossenschaft Kassel muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Auf dem Friedhof in Gensingen richtet sich das Verfahren nach der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalen. Dazu wird der Grabstein je nach Größe mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft zwischen 300 und 500 Newton belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen.

Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher in Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und erforderlichenfalls umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die z. B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften.

Die diesjährige Grabmalüberprüfung auf dem Friedhof in Gensingen ist für Dienstag, den 21.03.2023 vorgesehen.

Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
Friedhofsverwaltung