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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ in der Gemarkung Sprendlingen

- Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße “ in der Gemarkung Sprendlingen in seiner Sitzung am 27.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet erstreckt sich über folgende Grundstücke: Flur 10: Flurstücke: 158/3, 166/2, 169/1, 169/6, 168, 173, 264/1, 161, 162/2, 162/3, 162/4, 166/4, 166/3, 167, 174, 197, 198, 199, 263/1, 268, 183/1 Flur 11 Nr. 345/3 und 16/16

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen

Übersichtsplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

In seiner Sitzung am 19.02.2024 befasste sich der Verbandsgemeinderat mit den im Unterrichtungsverfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen. Der aufgrund dieser Beschlüsse aktualisierte Flächennutzungsplanentwurf wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Plan, Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Donnerstag, den 21.03.2024, bis einschließlich Freitag 26.04.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind hierbei verfügbar:

Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen:

• Schutzgut Mensch

• Schutzgut Tiere und Pflanzen

• Schutzgut Boden

• Schutzgut Wasser

• Schutzgut Luft/Klima

• Schutzgut Landschaft

• Kultur und sonstige Sachgüter

Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB

Umweltbericht – Büro DILLIG Ingenieure von Januar.2024, mit Auszügen aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan „Südlich der St. Johanner Straße – Lf-Plan von Oktober 2023

Stellungnahme der GDKE Direktion Landesarchäologie vom 24.11.2023 mit Hinweis zum Umgang mit archäologischen Funden.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 03.01.2024, mit Hinweisen zur Darstellung der Grünflächen und Altlastenstandorte.

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 19.12.2023 mit Hinweisen zur Auswirkung der Planungen auf umliegende landwirtschaftliche Flächen, sowie deren Nutzung als Kompensationsmaßnahmen.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung i.S.d § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG, gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.

Manfred Scherer
Bürgermeister