Am Montag, den 27.02.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Leisenheimer die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss des Ortsgemeinderates Welgesheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Jahr 2023
Sach- und Rechtslage:
Mit der Einladung war den Ausschussmitgliedern der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 zugegangen.
Verlauf der Beratung:
Zur Erläuterung des Haushaltes übergibt der Vorsitzende das Wort an den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde. Anhand einer PPT werden die Zahlen des Haushaltsentwurfs vorgetragen.
Der Entwurf sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von -56.100 EUR vor. Die Freie Finanzspitze ist mit -11.690 € ebenfalls negativ. Damit sind die Voraussetzung des § 18 GemHVO nicht erfüllt.
Im Haushaltsentwurf 2023 ist keine Darlehensaufnahme vorgesehen.
Die gemeindlichen Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer müssen infolge der Anhebung der Nivellierungssätze durch das Land RLP mindestens in gleicher Höhe angepasst werden. Die Anpassung ist zwingend erforderlich, da die Nivellierungssätze zur Berechnung der Steuerkraft der Ortsgemeinde herangezogen werden und somit Berechnungsgrundlage für die Kreis- und VG-Umlage sind.
Erfreulich ist, dass nach der Steuerschätzung des Statistischen Landesamtes für 2023 mit einer Steigerung des zu verteilenden Aufkommens an der Einkommens-, der Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen zu rechnen.
In Verbindung mit der jeweils maßgeblichen Schlüsselzahl ist hier ein Plus von insgesamt rd. 45.400 EUR zu verzeichnen.
Nach den Orientierungsdaten des Landes beläuft sich der Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A auf 1.097,43 EUR. Die durchschnittliche Steuerkraft je Einwohner der Ortsgemeinde beträgt 1.154,60 EUR. Dementsprechend ergibt sich hier keine Schlüsselzuweisung A.
Vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses wird sich nach den vorliegenden Informationen die Kreisumlage von 32,5 % auf 33,75 % erhöhen. Die Erhöhung ist bereits im Haushaltsplan eingestellt. Die Anhebung bedeutet auf der Basis der Steuermesszahlen für das Haushaltsjahr 2023 eine Mehrbelastung von rd. 8.500 EUR.
Moniert wird, dass die Ortsgemeinde keine Möglichkeit hat, sich hinsichtlich den Mehrausgaben zu wehren und dabei gleichzeitig gezwungen wird, die Hebesätze entsprechend den Nivellierungssätze anzupassen.
Nach den Orientierungsdaten des Landes beläuft sich der Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A auf 933,13 EUR. Die durchschnittliche Steuerkraft je Einwohner der Ortsgemeinde beträgt 1.013,36 EUR. Dementsprechend ergibt sich hier keine Schlüsselzuweisung A.
Zu den wesentlichen Aufwendungen/Auszahlungen zählen die Verbandsgemeinde- und die Kreisumlage. In der Summe sind hier Ausgaben in Höhe von 484.970 EUR zu erwarten.
Der Finanzhaushalt sieht Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 1.548.190 EUR vor. Wesentliche Investitionen sind die Grundstücks- und Erschließungskosten für das Neubaugebiet sowie die Brückensanierung in der Bahnhofstraße.
Der Finanzhaushalt 2023 schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 1.424.680,- EUR ab. Das geplante Defizit 2023 kann einerseits durch Verrechnung des zum 31.12.2022 bestehenden Forderungsbestandes von rund 394.500,- EUR und anderseits durch Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 1.030.180,- EUR ausgeglichen werden. Infolge der geplanten Finanzmittelüberschüsse 2024, hier insbesondere durch den Verkauf von Baugrundstücken aus dem Neubaugebiet „In der Leimenkaut“, können die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde auf „Null“ zurückgefahren werden. Da die geplanten Finanzmittelüberschüsse der Jahre 2024 bis 2026 in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verkauf der Baugrundstücke stehen, können sich bei der Rückführung der Verbindlichkeiten durchaus Verschiebungen ergeben Alle weiteren Fragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses konnten von dem Vertreter der Verwaltung und dem Vorsitzenden beantwortet werden.
Auf Antrag des Vorsitzenden empfiehlt der Ausschuss dem Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2: Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen an die Ausschussmitglieder gibt es keine und Anfragen sind nicht gestellt worden.