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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 12/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Dienstag, dem 17.12.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Frank Eckweiler die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Anfrage zu Salzstreuung in der Ortslage

Ein Einwohner meldet sich. Seine vor 2 Jahren komplett sanierte Sandsteinfassade an seinem Eigenheim in der Gau-Bickelheimer Straße sei witterungsbedingt angegriffen und bröckelt. Er mutmaßt, dass die Salzstreuung im Winter ursächlich dafür sei und möchte wissen, ob es eine Alternative zur Salzstreuung gibt.

Ortsbürgermeister Eckweiler erklärt, die Gau-Bickelheimer Straße sei eine Landesstraße und somit Angelegenheit des Landesbetriebs Mobilität. Deshalb habe er als Ortsbürgermeister nur wenig Einfluss, werde sich aber darum bemühen.

Dem Bürger wurde zwischenzeitlich die Stellungnahme des LBM übermittelt.

TOP 1.2: Anfrage zu Stolpersteinen

Derselbe Einwohner möchte wissen, ob die Möglichkeit besteht, die Geschichte zu den Menschen, die auf den Stolpersteinen verewigt sind, zu veröffentlichen.

Dazu meldet sich Ratsfrau Bucher zu Wort. Im Jahr 2025 feiert die Ortsgemeinde Sprendlingen das 200-jährige Bestehen der Synagoge. Zu den meisten Stolpersteinen gibt es in diesem Zusammenhang im Rahmen der kulturellen Führungen mit dem Wein- und Kulturbotschafter Rainer Böß Erläuterungen zu den jeweiligen Personen.

TOP 2: Richtlinie über die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsgemeinde hat eine Richtlinie zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens aufgelegt (siehe Anlage im Ratsinfosystem). Diese galt auch für das Jahr 2024. Die Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen betreiben in Kooperation die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen mit dem Ziel, ein leistungsfähiges öffentliches Bibliothekssystem für alle Einwohnerinnen und Einwohner aufzubauen und ein starker Bildungspartner für Schulen, Kitas und sonstige Bildungsträger zu sein. Zwecks Antragstellung ist ein entsprechender Ratsbeschuss notwendig. Die Anträge wurden bereits fristgerecht gestellt.

Verlauf der Beratung:

Im Rahmen der kurzen Beratung schlägt Ratsfrau Bucher vor, den Antrag gleich für 2025 mit zu stellen.

Damit ist der Rat einverstanden und beschließt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt einen entsprechenden Förderantrag (15.000,00 €) zu stellen, bzw. stimmt nachträglich dem bereits gestellten Förderantrag für das Jahr 2024 zu.

Ortsbürgermeister Eckweiler wird auch den Antrag für 2025 zeitnah stellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Bauvoranfrage; Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses (24096)

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:

Die Bauvoranfrage ist am 14.11.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragsteller beabsichtigt den Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses. Lageplan und Pläne sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB und der Gestaltungssatzung zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Die Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Finanzielle Auswirkung:

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Errichtung einer Einfriedung; Abweichung von der Art und Höhe der Einfriedung (24099)

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:

Der Antrag ist am 04.12.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Die Antragsteller beabsichtigten die Errichtung einer Einfriedung. Geplant ist ein Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,80 m. Gemäß Bebauungsplan sind nur Holzzäune mit max. 1,20 m Höhe, einschließlich 0,30 m Sockel zulässig. Maschendrahtzäune sind an den seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen und nur in Verbindung mit Heckenpflanzen zulässig.

Der Abweichungsantrag, ein Lageplan und Pläne des Bauvorhabens sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Nördlich des Wiesbaches 2. Änderung“

Von den örtlichen Bauvorschriften kann die Bauaufsichtsbehörde nach § 69 LBauO eine Abweichung zulassen,

wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderungen und unter Würdigung der nachbarrechtlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, soweit in diesem Gesetz oder in den aufgrund dieses Gesetztes erlassenen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.

Die Ortsgemeinde ist gemäß § 88 Abs. 7 LBauO vor der Zulassung von Abweichungen zu hören.

Für dieses Baugebiet ist dies nicht der erste Abweichungsantrag bezüglich der Einfriedungsart und Einfriedungshöhe. Die Ortsgemeinde stimmten bereits mehreren Abweichungen bezüglich der Art und Höhe der Einfriedungen zu.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen entscheidet, ob er der Abweichung zustimmt oder an der im Bebauungsplan festgesetzten Einfriedungsart und Einfriedungshöhe festhält.

Verlauf der Beratung:

Der Ortsgemeinderat stimmt unter der Voraussetzung zu, dass die Antragsteller die von der Ortsgemeinde entwickelten und vereinbarten Vorgaben einhalten. Der anwesende Bürgermeister Scherer empfiehlt, die Einfriedungshöhe komplett aus den Bebauungsplänen zu streichen. Zunächst beschließt der Rat wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Abweichung unter der Voraussetzung zu, dass die von der Ortsgemeinde entwickelten und vereinbarten Vorgaben eingehalten werden.

Finanzielle Auswirkung:

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Antrag der Wählergruppe Klingels vom 21.11.2024 auf Beratung und Beschlussfassung zum Thema Renovierung Heimatmuseum / Rathaus.

Der Antrag der Wählergruppe Klingels zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes (Renovierung des Museums / des Rathauses Sprendlingen) ist am 21.11.2024 per E-Mail eingegangen.

Der Antrag ist der Vorlage als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

§ 34 Abs. 5 Satz 2 GemO regelt, dass auf Verlangen einer Fraktion eine Angelegenheit, die zu den Aufgaben des Rates gehört, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen ist.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hatte in seiner Sitzung am 27.11.2024 bereits über die Aufnahme des Punktes auf die Tagesordnung beraten und beschlossen, aufgrund der Kurzfristigkeit und Umfang des Punktes, diesen nicht mit aufzunehmen.

Der Antrag zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes ist für diese Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen vorgesehen.

Verlauf der Beratung:

Ratsmitglied Klingels erläutert den Antrag der Wählergruppe Klingels mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

hiermit stellt die Wählergruppe Klingels:

den Antrag die Renovierung des Museums hinter die Renovierung des Rathauses zu stellen.

Begründung: Im Anhang die E-Mail von Frank Eckweiler vom 16.11.2024 um 10:16.

Aus dieser E-Mail ist klar zu erkennen, dass das Rathaus stark sanierungsbedürftig ist.

„Insgesamt befindet sich das Rathaus in keinem guten Zustand. Weder ist die Technik noch die übrige Installation auf einem akzeptablen Stand der Zeit.“

Das Rathaus wird Täglich genutzt und das Museum nur gelegentlich, die Betreiber des Museums (Museum Team) ist auch in die Jahre gekommen und es ist nicht sichergestellt, dass das Museum noch über sehr viele Jahre betrieben wird und somit sind Ausgaben für mehrere Hunderttausende nicht gerechtfertigt!“

(Zitat-Ende)

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

15

Mit diesem Abstimmungsergebnis wird die Renovierung des Rathauses aufgrund eines Wasserfleckes nicht priorisiert. Nach Meinungen aus dem Rat bestehe für das Museum eine Verkehrssicherungspflicht. Dazu seien bereits finanzielle Mittel im Haushalt veranschlagt. Für die Ratssitzungen könne auch der Nebenraum der Wißberghalle in Betracht gezogen werden; denn dieser sei – im Gegensatz zum Rathaus – barrierefrei zu erreichen. Zudem wird nicht für eine Prioritätenliste plädiert; vielmehr solle das, was im Rathaus zu renovieren sei, zu erledigen, unabhängig vom Sanierungsbedarf des Museums.

Schließlich beantragt Ratsmitglied Karl-Heinz Weller zur Geschäftsordnung gem. § 18 Abs.1 GeschO. Ortsbürgermeister und Planungs- und Bauausschuss sollen beauftragt werden, sich zu den Notwendigkeiten einer Renovierung kundig zu machen; beide Projekte sollten nicht miteinander konkurrieren.

Über diesen einstimmig beschlossenen Antrag beschließt der Rat wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beauftragt Ortsbürgermeister und Planungs- und Bauausschuss, sich gemeinsam über Notwendigkeiten einer Renovierung des Rathauses kundig zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Austausch der bestehenden Fenster, Balkontüre und Haustüre durch neue Kunststoff-Fenster und -Türen

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:

Der Antrag ist am 05.12.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragssteller beabsichtigt den Austausch der bestehenden Fenster, Balkontüre und Haustüre.

Der Bauantrag, ein Lageplan und Bilder sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB und der Gestaltungssatzung zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

U. E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Die Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Finanzielle Auswirkung:

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1: Mitteilung über die Niederlegung des Amtes von Ortsbürgermeister Frank Eckweiler im Kirchenvorstand der Ev. Michaelisgemeinde Sprendlingen

Ortsbürgermeister Frank Eckweiler hat sein Amt im Kirchenvorstand der Ev. Michaelisgemeinde Sprendlingen niedergelegt.

Eine Bestätigung der Niederlegung des Amtes von Pfarrerin Monika Reubold ist der Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

TOP 7.2: Information zu Investor

Ortsbürgermeister Eckweiler informiert die Ratsmitglieder über einen möglichen Investor für das Backhausgassenprojekt. Es liegt ein Letter of Intent des Investors vor. Der Investor verknüpft die Präsentation im Rat mit der Unterschrift unter dem Dokument. Der Rat möchte das Dokument nicht unterzeichnen. Unabhängig davon, ist der Investor herzlich eingeladen eine Präsentation abzuhalten.

TOP 7.3: Anfrage zu Wahlen

Auf die Frage von Ratsmitglied Brandstätter zu den Wahlen und Wahlbüros erklärt der Vorsitzende, es werde 3 Wahlbüros geben. Sie befinden sich einmal in der Synagoge und zwei in der Turnhalle der Grundschule. Gleichzeitig wirbt er für benötigte Wahlhelferinnen und -helfer. Zudem werden im Rathaus zwei Briefwahlbüros eingerichtet werden. Ratsfrau Bucher schlägt statt der Synagoge das Sängerheim als Wahlbüro vor. Herr Eckweiler wird sich diesbezüglich mit Frau Poddubskiy in Verbindung setzen.

TOP 7.4: Nächste Sitzungen

Die nächsten Ratssitzungen werden 14.01. und 18.02.2025 stattfinden.

Am 06.02.2025 ist ein Gespräch zur der weiteren Vorgehensweise zum Museum geplant.