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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 13/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Badenheimfür das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat Welgesheim hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v.H.

- Grundsteuer B auf

465 v.H.

- Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden

- für den ersten Hund

27,00 €

- für den zweiten Hund

42,00 €

- für jeden weiteren Hund

55,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

288,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

448,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

592,00 €

§ 5

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (lt. Plan)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (lt. Plan)

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres (lt. Plan)

§ 6

Über- und außerplanmäßige

Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000,00 € überschritten sind.

§ 7

Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 8

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Badenheim, den 29.03.2023
Jan Ott, Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Diese Satzung wurde am 24.02.2023 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 17.03.2023, Az.: 51c-11821-10 gegen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Badenheim für das Haushaltsjahr 2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben (§ 97 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GemO).

Hinweis:

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Badenheim für das Haushaltsjahr 2023 liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 30.03.2023 bis einschließlich Dienstag, dem 11.04.2023 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.