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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 13/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Dienstag, den 07.03.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 32. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen in der Wißberghalle in Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Anfrage zu ehemaligem HL-Markt-Gebäude

Der Inhaber des ehemaligen HL-Markt-Gebäudes möchte wissen, warum im neuen Haushalt der Abriss dieses Gebäudes zugunsten der Schaffung von Parkplätzen vorgesehen sei. Ortsbürgermeister Bucher antwortet, dass im aktuellen Haushaltsplan, wie in Haushaltsplänen zuvor, mehrere Vorhaben aus dem Städtebausanierungsprogramm zu finden seien. Das bedeute nicht, dass die Maßnahme dann auch umgesetzt würde. Im Plan soll lediglich sichergestellt werden, das eine Umsetzung erfolgen kann, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt. Nach wie vor sei die Ortsgemeinde auf der Suche nach Parkflächen am Rande des Ortskerns.

TOP 1.2: Anfrage zu Kontrollen zu Hunde-Hinterlassenschaft

Ein weiterer Einwohner möchte wissen, ob es stimme, dass eine externe Firma beauftragt werden soll, um zu kontrollieren, ob Hundekot ordnungsgemäß entsorgt wird. Ratsmitglied Wernersbach korrigiert, dass der die Beseitigung des Hundekots nicht überwacht werde.

Ortsbürgermeister Bucher erklärt, dass viele Ortsgemeinden mit diesem Problem zu kämpfen haben und will die Hundebesitzer über ein externes Unternehmen zum korrekten Verhalten kontrollieren lassen. Dabei gehe es nicht um die Beseitigung, sondern darum, dass doch viele Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht beseitigen.

Ob diese Aufgabe auch von einem Ehrenamtlichen übernommen werden könnte, möchte der Einwohner noch wissen. Da es sich um eine staatliche Aufgabe handele, müsse der Umgang mit dieser Angelegenheit den Behörden überlassen bleiben, erklärt der Vorsitzende.

TOP 1.3: Anfrage zu Kosten für Mahnwache für die Ukraine

Derselbe Einwohner möchte wissen, welche Kosten für die „Anzeige“ der Mahnwache für die Ukraine für die Ortsgemeinde entstanden sind. Er schätzt diese auf umgerechnet ca. 10.000 Euro.

Ortsbürgermeister Bucher korrigiert ihn: Anzeigen würden nicht geschaltet; dazu gibt es lediglich einen Veranstaltungshinweis im Amtsblatt und dieser sei kostenlos.

TOP 1.4: Anfrage zu ruhendem Verkehr

Ein weiterer Einwohner erkundigt sich zum ruhenden Verkehr, appelliert, mehr Parkplätze zu schaffen und fragt, ob die Ortsgemeinde genügend (barrierefreie) Flächen besitze oder plane, dafür Flächen der ehemaligen Blumentopf-Fabrik anzukaufen.

Ortsbürgermeister Bucher erklärt, die Ortsgemeinde plane nach Verabschiedung des Haushalts ein Verkehrskonzept für den Ortskern. Grundstücke am Ortsrand stehen der Ortsgemeinde aktuell nicht zur Verfügung. Das Bauvorhaben Südlich der St. Johanner Straße sei eine reine private Maßnahme, für die der Investor die entsprechenden Stellflächen bereithalten müsse.

TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Sprendlingen für das Jahr 2023

Sach- und Rechtslage:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans mit den Anlagen wurde am 15.02.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Verlauf der Beratung:

Ortsbürgermeister Bucher trägt die Eckdaten zum Haushalt vor und skizziert kritisch die derzeitigen Projekt- Situationen in der Ortsgemeinde.

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  9.783.170 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  - 9.782.770 €

Jahresüberschuss  —  400 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  605.130 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.836.820 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  - 7.126.410 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  - 5.289.590 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit —  4.684.460 €

Ferner erläutert und begründet der Vorsitzende die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer sowie die Einnahmen und Aufwendungen.

Einnahmen

Grundsteuer A  —  37.080 € (VJ = 36.600 €)

Grundsteuer B  —  616.270 € (VJ = 523.010 €)

Gewerbesteuer  —  2.070.780 €

Gemeindeanteil an Lohn- und ESt  —  2.124.850 € (VJ = 1.889.200 €)

Gemeindeanteil an USt  —  316.640 € (VJ = 293.290 €)

Beteiligung der OG an USt-Mehreinnahmen d.L.  —  232.650 € (VJ = 210.680 €)

Aufwendungen:

Kreisumlage  —  2.236.480 € (VJ = 1.600.490 €)

VG-Umlage  — 2.462.600 € (VJ = 1.871.860 €)

Gewerbesteuerumlage  —  181.190 € (VJ = 121.370 €)

Personalaufwendungen  —  1,54 Mio €

Die wichtigsten Investitionen in 2023:

Straßenausbau Schulstraße/Bahnhofstraße  —  650.000 €

Sanierung Dichterviertel  —  966.000 €

Erschließung Kurt-Schumacher-Straße  —  700.000 €

Radweg entlang des Wißbachs  —  262.000 €

Brückensanierung  —  50.000 €

Neuanschaffung Bürgerbus  —  55.000 €

Nach Präsentation der wichtigsten Zahlen skizziert der Vorsitzende die dahinterstehende Problematik.

Betrachtet man das Gesamtvolumen der Mehreinnahmen im Jahr 2023, das sind rund 1,5 Mio € mehr als im Jahr zuvor. Wenn hiervon die Umlagen und die wegfallende Schlüsselzuweisung abgezogen werden, bleiben reelle Mehreinnahmen von knapp 64.000 € übrig. Das sind weniger als 5%.

Die unteren Verwaltungsebenen bekämen immer mehr Aufgaben zugeteilt, was sich in der Erhöhung der Umlagen zeigt. Die Ortsgemeinde müsse also damit rechnen, dass der Umlagestatus nicht in dieser Höhe bestehen bleiben wird, das heißt, die tatsächliche Einnahmesituation würde sich weiter verschlechtern.

Bürokratische Hürden behindern die Umsetzungsprozesse (von der Planung bis zur Realisierung) und macht dies am Beispiel der Bebauung Südlich der St. Johanner Straße deutlich. Vom Planungs- beginn bis zum Beginn der Bauvorbereitungen für das Neubaugebiet habe es 10 Jahre gedauert.

Für die Renovierung von Straßen würden im Durchschnitt 4 - 5 Jahre benötigt.

Die sich anschließende Stellungnahme der CDU nimmt die Schwerpunkte u.a. zum Investitionsstau, zu hoher Kreis- und VG-Umlage und zu hinterherhinkender Umsetzung von Beschlüssen auf.

Der Erste Beigeordnete Brandstätter beantragt daraufhin eine Klausurtagung für den Ortsgemeinderat, in dem beraten werden soll,

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wie mit den aktuellen Umständen (Kostensteigerung, Umgang mit den ortsgemeindeeigenen Liegenschaften, Fertigstellung von Projekten, Abbau von Bürokratie etc.) umgegangen werden soll

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und welche Entscheidungen dazu nötig sind.

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Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, eine Klausurtagung zu organisieren.

Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

Die Stellungnahme der SPD-Fraktion schließt sich der CDU an. Immerhin sei die Ortsgemeinde noch in der Lage, sich durch selbst Erwirtschaftetes auch selbst finanzieren zu können.

Nachdem nach dieser Aussprache keine weiteren Fragen offengeblieben sind, würdigen Ortsbürgermeister und Fraktionen die sehr gute Arbeit, die konstruktive Hinterfragung, die kritischen und mahnenden Anmerkungen von Herrn Jochim und bedanken sich bei ihm für die gute Zusammenarbeit in all den Jahren.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 in der vorliegenden Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Der Finanzhaushalt schließt einschließlich der Tilgungsleistungen mit einem Fehlbetrag von -4.706.020,- EUR ab. Das geplante Defizit kann durch Verrechnung mit dem zum 31.12.2022 bestehenden Forderungsbestand gegenüber der Verbandsgemeinde ausgeglichen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Änderung der Stellplatzsatzung für die Ortsgemeinde Sprendlingen

Sach- und Rechtslage:

Ein Investor möchte in der Ortsgemeinde Sprendlingen Wohnungen im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus herstellen. Hierzu bittet er um Änderung der Stellplatzsatzung. Die aktuell gültige und der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung sind in der Anlage beigefügt.

Die E-Mail des Investors mit der Bitte um Änderung ist in nicht öffentlicher Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt gem. § 88 LBauO i.V.m. § 24 GemO die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze in der beratenen Form.

Verlauf der Beratung:

Der Rat diskutiert die Schaffung von Parkplätzen für den sozialen Wohnungsbau. Hierfür ist nur je ein Stellplatz pro Wohnung vorgesehen. Deshalb wird hinterfragt, was geschehen wird, sobald die Zweckbindung (nach 15 Jahren) wegfällt und wieder die reguläre Parkflächen-Anzahl gefordert wird.

Eine Nachverdichtung müsse bereits jetzt mitberücksichtigt werden. Nachträglich sei es nicht mehr möglich, da dann keine Flächen mehr vorhanden seien.

Der Rat ist sich einig, eine Regelung in die Satzung zu schreiben, die genau diese Sicherheit der notwendigen Stellplätze nach Ablauf der Zweckbindung bietet und dem Ortsgemeinde ein Mitspracherecht garantiert.

Deshalb wird vorgeschlagen, dieses Thema mit beratender Unterstützung durch den Gemeinde- und Städtebund in den Planungs- und Bauausschuss zu verweisen und abschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen verweist die Beratung über die Satzung zur Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze mit beratender Unterstützung durch den Gemeinde- und Städtebund in den Planungs- und Bauausschuss. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung erfolgt dann im Ortsgemeinderat.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für den Bereich "Auf dem Schleich" in Sankt Johann

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Schleich“ in Sankt Johann gefasst.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 06.02.2023 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sankt Johann für den Bereich „Auf dem Schleich“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler "Am Aspisheimer Weg"

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Aspisheimer Weg“ in Horrweiler beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Feuerwehr“.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 06.02.2023 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler für den Bereich

„Am Aspisheimer Weg“ zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Mitteilungen und Anfragen

TOP 6.1: Glasfaserausbau

Ortsbürgermeister Bucher informiert darüber, dass der Glasfaserausbau derzeit zügig in der Ortsgemeinde durchgeführt werde.

Allerdings hätten die Vorbereitungen dazu holprig begonnen; auch, dass die vor knapp 2 Jahren verlegten Glasfaser-Kabel zur Abdeckung der „weißen Flecken“ (bspw. in der Hermann-Hesse-Straße) aktuell nicht genutzt werden können und parallel dazu neue Glasfaserkabel verlegt werden müssen, ist mehr als ärgerlich.

TOP 6.2: Sirenenanlage

Der Vorsitzende trägt eine Anfrage der Bürgerliste zur Sirenenanlage in Sprendlingen vor. Die Frage nach der Anzahl der Sirenen in der Ortslage beziffert der Ortschef mit einer einzigen funktionierenden Sirene auf dem Rathausdach. Zukünftig sollen jedoch insgesamt drei Sirenen-Standorte gefunden und aktiviert werden.

TOP 6.3: Verkehrssituation in der Zotzenheimer Straße

Der Erste Beigeordnete Brandstätter bemängelt die Verkehrssituation in der Zotzenheimer Straße.

Er kritisiert die Rücksichtslosigkeit der ausführenden Firmen, die die Straße als Lagerort für ihr Material benutzen und mit ihren schweren Lkw-Auflegern private Einfahrten blockieren.

Ortsbürgermeister Bucher erklärt, die Firma habe eine Frist von einer Woche gesetzt bekommen, um Material und Lkw zu entfernen. Zudem solle die Zotzenheimer Straße auf möglich verursachte Schäden hin untersucht werden. Sollten die Lkw-Anhänger nicht beseitigt werden, würde dort ein Halteverbot durchgesetzt werden.

TOP 6.4: Auffüllungen

Ratsmitglied Geil berichtet von Auffüllungen in den Weinbergen, die nicht mit den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft abgestimmt seien, was normalerweise der Fall sein sollte.

TOP 6.5: Langzeitig geparkter Pkw

Weiter berichtet Herr Geil von einem Langzeit-Parker in der Gau-Bickelheimer-Straße; ein silberner Opel Astra würde bereits seit eineinhalb Jahren dort parken. Der Vorsitzende wird das Ordnungsamt informieren.