Am Donnerstag, den 01.02.2024, fand unter Vorsitz von Volker Nitz die 6. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates St. Johann im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung statt.
Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt:
TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde St. Johann und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Sprendlingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde St. Johann gemäß § 114 GemO. Der Vorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses beigefügt.
Herr Nitz übergibt das Wort an den Leiter des Fachbereiches Finanzen. Herr Wagner stellt die Eckdaten vor und gibt einen allgemeinen Überblick über die vorgelegte Jahresrechnung.
| • | Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 52.187,36 Euro. |
| • | Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 62.924,31 Euro. |
| • | Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -751.399,97 Euro. |
| • | Der Finanzmittelüberschuss beträgt -688.475,66 Euro. |
| • | Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2022 beträgt -191.751,32 Euro. |
| • | Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Darlehen beträgt zum Bilanzstichtag 827.580 Euro. |
| • | Die Bilanz weist ein positives Eigenkapital von 3.257.924,95 Euro. |
| • | Der Haushaltsausgleich wurde erreicht. |
Im Anschluss an die allgemeinen Ausführungen werden die einzelnen Positionen besprochen und - wo notwendig - nochmals erläutert bzw. klargestellt. Stichprobenartig werden sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde geprüft. Gründe für eine eingehende und intensive Prüfung sah der Ausschuss aufgrund der sehr übersichtlichen Aktivitäten im Jahr 2022 nicht.
Im Anschluss wird eine digitale Belegprüfung stichprobenhaft durchgeführt.
Beanstandungen ergeben sich auch hier nicht.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat St. Johann
| 1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der vorgelegten Fassung. |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeordnung. |
Finanzielle Auswirkung:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch den Beschluss nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen