Am Donnerstag, dem 27.02.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle die 5. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beschaffung von Strom für die gemeindeeigenen Liegenschaften und die Straßenbeleuchtung für die Lieferjahre 2026-2028;
Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB Rheinland-Pfalz
Auf Anfrage aus dem Rat erläutert Herr Wernersbach die Neuanlagenquote.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Horrweiler nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde als Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote erfolgen. |
Als Beschaffungsmodell wird die strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr bevorzugt.
Die Zuordnung - (Einfach)Auswahl nach A und B - gilt für alle unsere Abnahmestellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Beschaffung von Erdgas für die gemeindeeigenen Liegenschaften für die Lieferjahre 2026-2028;
Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas des GStB Rheinland-Pfalz
Beschluss:
| 6. | Der Ortsgemeinderat Horrweiler nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 7. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 8. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 9. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 10. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde als Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen erfolgen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Errichtung eines Bürocontainers mit der Abweichung der Dachform (25009)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Bürocontainers mit Abweichung der Dachform.
Der Bürocontainer ähnelt lt. dem Abweichungsantrag des Antragstellers optisch einer Garage/Carport.
Nach Meinung der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden, da das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.
Die Anfrage nach ausreichend Stellplätzen aus Voraussetzung für die Baugenehmigung bestätigt der Vorsitzende auf Anfrage aus dem Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Bauvoranfrage Nutzungsänderung; Ausbau des Dachgeschosses (25018)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beantragt eine Nutzungsänderung für das Dachgeschoss.
Es soll zu einer dritten Wohneinheit im Haus umgebaut werden.
Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen
TOP 6.1: Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Der zweite Bürgerworkshop in der Ortsgemeinde Horrweiler findet statt am Donnerstag, 10.04.2025, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
TOP 6.2: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der zweiten Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - Erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat durch Beschluss vom 26. November 2024 den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wird auf drei Wochen gem. § 9 Abs. 3 ROG verkürzt.
Die Anhörung und Offenlegung erfolgt gemäß Bekanntmachung im Staatsanzeiger vom 10. Februar 2025 in der Zeit 18. Februar bis einschließlich 11. März 2025. Anregungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Die Unterlagen zur Anhörung sind im Internet auf der Seite der Planungsgemeinschaft https://www.pg-rheinhessen-nahe.de/projekte/fortschreibungen-rop/ veröffentlicht.
Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen am 25.03.2025 endet.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir um Verständnis, dass die Anlagen 2-10 den postalisch übermittelten Vorlagen nicht beigefügt werden. Bei Bedarf können diese in der Verwaltung eingesehen bzw. auszugsweise übermittelt werden.