Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem 1.Nachtragswirtschaftsplan sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Entwürfe der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragswirtschaftsplans des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach für das Wirtschaftsjahr 2023 werden heute der Verbandsversammlung zugeleitet. Es besteht die Möglichkeit, ab diesem Tag bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 in die entsprechenden Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer Nr. 120, 1. OG, Einsicht zu nehmen. Ferner können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, dem 1. Nachtragswirtschaftsplan und seinen Anlagen eingereicht werden; schriftlich an den Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, oder elektronisch (E-Mail-Adresse: f.odernheimer-dech@vg-sg.de). Über diese Vorschläge wird die Verbandsversammlung befinden.