1. Erneute Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde zwischenzeitlich der Verbandsversammlung zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 48, Geschäftsstelle des Zweckverbandes, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.bingen.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bingen, Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Bingen, Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Burg Klopp, 55411 Bingen oder elektronisch an wirtschaftsfoerderung@bingen.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird am 30.04.2024 vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen. |